Montag, 30. November 2015

Wie viel Geld brauche ich für die Rente? - Teil 2: Wie die Versorgungslücke schließen?

Im ersten Teil der Artikelserie "Wie viel Geld brauche ich für die Rente?" haben wir Annahmen getroffen, mit deren Hilfe die Höhe der zukünftigen Rentenlücke abzuschätzen ist und wie viel Geld ein Ruheständler im Vergleich zum Erwerbsleben überhaupt benötigt. Die Höhe der wahrscheinlichen Versorgungslücke ist ziemlich dramatisch, wenn sich jemand nur auf die gesetzliche Rentenversicherung verlässt.
Im nun folgenden zweiten Teil der Artikelserie blicken wir darauf, mit welchen Möglichkeiten die Rentenlücke möglichst klein bleibt oder gar nicht auftreten wird.

Was also tun?
Sich ausschließlich auf die gesetzliche Rentenversicherung zu verlassen ist fahrlässig und führt fast schon zwangsläufig in die Altersarmut. Ziemlich oft genannt war früher das 3 Säulen-Modell, welches heute mehr ein 3 Schichten-Modell ist. Die Basisversorgung haben wir im ersten Teil ausführlich besprochen, nämlich die gesetzliche Rente. Für Selbständige wird häufiger auch die Rürup-Rente genannt. Weil diese ebenfalls eine lebenslange Rentenzahlung darstellt und kein Kapitalwahlrecht möglich ist.

Zur Zusatzvorsorge zählt vor allem die betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Jeder Arbeitnehmer hat seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeldumwandlung. Ein Teil des Bruttolohns oder Sonderzahlungen werden in eine Rentenversicherung umgewandelt. Maximal dürfen 4 Prozent des Jahresbruttoeinkommens beansprucht werden, für die keine Steuern und Sozialabgaben erhoben werden, wobei es für höhere Gehälter eine Deckelung gibt (derzeit 2.904 Euro pro Jahr). Bei Beträgen darüber hinaus müssen Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden. Bei seit 2005 abgeschlossenen Verträgen sind zusätzlich 1.800 Euro steuerfrei.

Im Gegensatz zu einer privaten Altersvorsorge zahlt der Arbeitnehmer seine Beiträge nicht selbst ein, sondern überlässt dies seinem Chef, der jedoch über die Art der Anlage entscheidet, ob diese intern oder zum Beispiel über Pensionsfonds angelegt werden.
Es gibt zwei Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge. Zum einen wird die Vorsorge aus dem Bruttogehalt entrichtet, also bevor irgendwelche Steuern oder Sozialabgaben abgeführt wurden. Das heißt, der Staat finanziert die eigene Altersvorsorge mit, wovon er sich aber später im Ruhestand einen Teil durch eine volle Besteuerung wieder zurückholt. Zudem zahlt der Chef in einigen Fällen noch etwas extra dazu.

Weiterhin sollte ein Arbeitnehmer prüfen (lassen), ob durch das niedrigere Bruttogehalt und geringere Einzahlungen in die gesetzlichen Rentenkasse die dortigen Einbuße durch die betriebliche Vorsorge wieder mindestens ausgeglichen werden kann.
Zur Rubrik der Zusatzvorsorge wird auch eine Riester-Rente genannt.

Grundsätzlich liegt der Charme der Zusatzvorsorge in der staatlichen Förderung und hohen Sicherheit der Geldanlage. Von allen drei Schichten ist sie vom Anteil der gesamten Vorsorge her der kleinste Baustein, sofern die private Vorsorge überhaupt genutzt wird.

Nur mit der privaten Vorsorge lässt sich die Rentenlücke schließen
Wer diesen Blog länger liest, weiß, dass ich den Schwerpunkt auf die private Vorsorge lege. Von der Rendite her sind die Möglichkeiten der Basisversorgung und Zusatzversorgung schwach, um es einmal diplomatisch auszudrücken. Hier stehen grundsätzlich Sicherheit, Kapitalerhalt und staatliche Förderungen im Vordergrund.
Daher gibt es aus meiner Sicht kaum triftige Gründe jetzt noch bei der privaten Vorsorge, die ja langfristig ausgelegt ist, wieder auf renditeschwache Sicherheitsprodukte zu setzen. In der Rubrik "private Vorsorge" entscheidet sich oft, ob man seinen Ruhestand mit einer guten finanziellen Grundlage genießen kann oder nicht. Denn wie wir weiter oben gesehen haben, muss eine Rentenlücke von mindestens 50 Prozent aufgeholt werden. In den Rubriken Basisversorgung und Zusatzversorgung liegt die Rendite im Standardfall nicht höher als die durchschnittliche Inflation. Dort wird die Versorgungslücke höchstens zu einem kleinen Teil verringert. Kapital-Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen haben in der privaten Vorsorge meiner Meinung nach nichts zu suchen. Oder sie sind anteilsmäßig nicht größer als ein Zubrot.

Das 3 Schichten-Modell der Altervorsorge. Ohne eine
gute private Vorsorge wird die zu erwartende 
Rentenlücke nicht zu schließen sein.

An Aktien führt kein Weg vorbei
Ganz klar, hier muss Geld in Aktien investiert werden. Denn mit Aktien lässt sich langfristig eine Rendite von 8 Prozent erzielen. Das können Aktien-ETFs oder Einzel-Aktien sein. In meinem eBook "Wohlstand durch Aktien" habe ich die verschiedenen Möglichkeiten, dies zu tun ausführlich besprochen. Das anschaulichste Beispiel - neben anderen - ist im Artikel "Merken Sie sich den Wert 3,50 Euro" vorgestellt worden. Pro investierte 1.000 Euro kann eine monatliche Dividendenzahlung von 3,50 generiert werden. Das heißt, mit einem investierten Kapitel von 100.000 Euro sind 350 Euro netto pro Monat in Aussicht.

Angenommen jemand möchte 2.000 Euro netto zur Verfügung haben und rechnet mit einer Zahlung aus der Basisversorgung von 1.200 Euro und noch einmal 100 Euro aus der Zusatzversorgung. Dann müsste die private Vorsorge die verbleibenden 700 Euro pro Monat beisteuern. Gemäß der obigen Rechnung reichen dafür rund 200.000 Euro in ausgewählten Aktieninvestments. Dabei wird das vorhandene Kapital nicht aufgezehrt und bleibt erhalten.
In früheren Artikeln hat Blogleser Chris vorgerechnet, dass Dividenden-Investments auch vom Ertrag her schwanken können. Daher bietet sich für Aktien-Investments in diesem Beispiel eine etwas höhere Investmentsumme als 200.000 Euro an, um einen Sicherheitspuffer dieser Schwankungen aufzubauen.

Nun gibt es mehrere Möglichkeiten, um auf die in diesem Beispiel genannten 200.000 bis 250.000 Euro zu gelangen. Entweder man investiert gleich in Investments mit einer relativ hohen Ertragsausschüttung und reinvestiert die Erträge bis zu einem Zeitpunkt, an dem die Dividendenzahlungen für den eigenen Gebrauch benötigt werden.
Oder investiert in thesaurierende Aktien-ETFs und lässt auf diese Weise den Zinseszins für sich arbeiten. Anschließend wird entweder in ausschüttende Investments umgeschichtet oder regelmäßig Investment-Anteile verkauft. Mehr dazu in "Ist Dividende kassieren oder Aktien verkaufen dasselbe?".
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Wer lange zögert, verzichtet auf viel Geld
Hier gilt es möglichst früh mit dem Investieren anzufangen, um den Effekt des Zinseszinses möglichst lange nutzen zu können. Um mit Aktien-ETFs ohne Anfangskapital auf 200.000 Euro zu kommen, benötigt jemand mit 20-jähriger Laufzeit eine Sparrate von 349 Euro pro Monat. Wer 30 Jahre Zeit hat, schafft dasselbe Ziel mit 141 Euro pro Monat, bei einer Laufzeit von 35 Jahren reichen bereits 93 Euro monatlich. Der zugrunde liegende Zinssatz beträgt für langfristige Investments in Aktien 8 Prozent.

Eine Alternative oder Ergänzung zu Aktien sind Investments in Immobilien. Investment heißt Geld mit der Immobilie zu verdienen, nicht Geld dafür aufzubringen, weil man sie sehr lange selbst nutzen möchte. Dazu muss man sich jedoch - ähnlich wie bei Aktien, vielleicht noch mehr - sehr gut auskennen. Gute Informationen darüber gibt es zum Beispiel in den hier vorgestellten Büchern "Wohnimmobilien" und "Reich werden und bleiben".

Renten-Einkommen durch einen Entnahmeplan
In den eben durchgeführten Berechnungen habe ich jeweils unterstellt das eingesetzte Kapital nicht aufzubrauchen. Weniger Vermögen benötigt jemand, der seine Ersparnisse im Laufe des Ruhestands aufbrauchen möchte. Es sollte einem bewusst sein, dass diese Form der eigenen Finanzierung immer auch eine Wette auf die eigene Lebenszeit ist.
Menschen, in einem Alter von heute 60 Jahre, haben statistisch gesehen noch 22 Jahre (Männer) bis 26 Jahre (Frauen) Lebenszeit vor sich. Wer bereits 80 Jahre Lebenszeit hinter sich hat, kann mit weiteren fast 10 Jahren rechnen.
Hier sollte nicht zu knapp kalkuliert werden. Zum einen leben wir statistisch betrachtet immer länger, zum anderen könnten im hohen Alter noch zusätzliche Kosten auf uns zu kommen, falls längerwierige oder komplizierte Erkrankungen auftreten sollten oder man zum Pflegefall wird.

Bleiben wir beim oben genannten Beispiel einer Rentenlücke von 700 Euro monatlich, die aus dem Sektor "private Vorsorge" erzielt werden müssen. Angenommen wird ein Lebensalter von 95 Jahre und Start der Entnahme ist mit 70 Jahren. Dann reicht bei dem Verzehr aus Aktien-Investments bereits ein Vermögen von 93.500 Euro. Unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Besteuerung sind 109.000 Euro notwendig. Um die Inflation auszugleichen, ist anzuraten das Startkapital noch etwas höher zu wählen. In diesem Rechner für einen Entnahmeplan können Sie diverse Szenarien durchspielen.


Weiter berufstätig bleiben
Einige werden jetzt möglicherweise empört sein, den Vorschlag zu lesen, weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Im Artikel "warum man nicht auf den Ruhestand hinarbeiten sollte, habe ich einige Beispiele von prominenten Personen genannt, die selbst im höheren Alter noch berufstätig sind. Zudem erfahren Sie dort, dass es unabhängig vom Geld weitere Vorteile hat, nach dem offiziellen Ruhestandseintrittsalter zumindest in Teilzeit einen Job auszuüben.
Was viele nicht wissen, ist das offizielle Renteneintrittsalter überschritten, kann man dennoch weiterarbeiten und wird nicht automatisch aus dem Betrieb entlassen. Der Mitarbeiter im fortgeschrittenen Alter hat weiter ganz normal Anspruch auf Urlaub und Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall. Lediglich die Kasse zahlt kein Krankengeld mehr.

Abgesehen davon, wer hauptsächlich auf die Basisversorgung gesetzt hat, wird nicht viele andere Alternativen haben als weiter berufstätig zu bleiben.

An dieser Stelle die Erinnerung, dass man mit Network-Marketing Unternehmen teilweise passives Einkommen aufbauen kann. Wer hier zum Beispiel nebenberuflich tätig war, erhält mitunter auch im fortgeschrittenen Alter noch einige hundert Euro pro Monat zusätzlich zu seinen sonstigen Einnahmen.

Finanzielle Unabhängigkeit erreichen
Hier auf dem Blog haben wir wiederholt besprochen, dass es natürlich die sicherste Methode ist mindestens die finanzielle Unabhängigkeit, am besten sogar die finanzielle Freiheit zu erreichen. Denn wer aus passivem Einkommensquellen derart viel Geld monatlich erhält, dass sämtliche Ausgaben in jedem Fall gedeckt sind, betrachtet die Schichten Basisversorgung und Zusatzversorgung lediglich als nettes Zubrot.

Fazit
Die Rentenlücke aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ziemlich groß ausfallen. Die Zusatzvorsorge, die aus der betrieblichen Altersvorsorge besteht und ggf. mit Riester-Rente wird die klaffende Lücke nur geringfügig auffüllen können. Ernsthaft lässt sie sich nur aus der Rubrik der privaten Vorsorge verringern oder schließen. Das heißt, es müssen renditestarke Investments her. Das können vermietete Immobilien in einer guten Lage sein und vor allem die Beteiligung am Produktivkapital, also Aktien.

Natürlich ist eine Unbekannte die Besteuerung von Kapitalanlagen durch zukünftige Bundesregierungen. Zum anderen der Markt selbst. Denn es wird beim Aktienmarkt unterstellt, dass die seit mehr als hundert Jahren gültige mittlere Rendite von etwa 8 Prozent pro Jahr auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten erzielt wird. Aber meiner Meinung nach sollte trotz der genannten Unbekannten dieser Weg eingeschlagen werden. Sollten Aktien in 20 Jahren deutlich höher besteuert werden als heute, wird die Rentenlücke möglicherweise nur zu 90 statt 100 Prozent geschlossen.
Aber ist es eine Alternative renditestarke Anlagen deswegen zu meiden? Mit dem Bewusstsein einen Großteil seiner gewohnten Einkünfte später nicht mehr zu erhalten?

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Zum Weiterlesen:

7 Kommentare:

  1. Hallo Lars,

    schön, dass du das Thema alternative Altersvorsorgeinstrumente nun auch aufgreifst. Wenn man sich ein wenig mit dem Thema beschäftigt sieht man ziemlich schnell, dass man besser gestern als heute mit der Vorsorge anfängt.
    Ich bin nun fast 30 Jahre an und habe selbst leider erst vor 2-2,5 Jahren angefangen mich mit diesem Thema zu beschäftigen und über eine Finanzagentur sowohl eine bAV, Riester als auch Rürup-Rente abgeschlossen.

    Ob ich jetzt alles nochmal so abschließen würde weiß ich nicht genau, jedenfalls habe ich mich aufgrund dessen nun viel mit dem Thema beschäftigt (leider erst nachdem ich die Verträge abgeschlossen habe, weil ich dadurch erst mein Interesse für dieses generelle Thema entdeckt habe). In meiner Situation (Angestellter, ca. 70k brutto, ledig, keine Kinder) bringen in meiner Situation sowohl Riester-, als auch Rüruprente einiges aufgrund des steuerlichen Vorteils, weniger aufgrund der Zulage bei der Riesterrente.
    Ob der steuerliche Vorteil natürlich zum Zeitpunkt meines Rentenbeginns immer noch existent ist, weiß leider keiner... Daher muss man vom hier und jetzt ausgehen...

    Seit einem halben Jahr baue ich neben dieser Zusatz- und privaten Rentenversicherungen noch ein neues Standbein auf - ein Dividendendepot. Das ist natürlich noch in seinem Anfangsstadium, aber schon 2016 werde ich netto voraussichtlich fast meinen Freibetrag aufbrauchen können.
    Daher sehe ich ähnlich wie du, dass eine Investition in Aktien unumgänglich ist, um später die Rentenlücke schließen zu können (hoffentlich auch noch mehr...).

    Trotzdem finde ich, dass du im zweiten Teil zu sehr wieder auf das Thema Aktien eingehst (wenn man mal kurz fongebundene Riester- und Rürupverträge außen vor lässt).
    Gerade im Bereich Riesterente gibt es etliche Möglichkeiten, die man angeboten bekommt, wobei sicherlich die meisten nicht viel taugen. Außerdem muss man natürlich immer individuell durchrechnen, ob sich eine Riesterrente oder gar Rüruprente überhaupt lohnt. Da hierbei ziemlich viele noch unbekannte Größen abgeschätzt werden müssen, ist das natürlich nicht ganz einfach.
    Aber gerade das Thema Riesterrente hast du leider fast ganz außen vorgelassen. Das man es natürlich nicht allumfassend hier behandeln kann und will verstehe ich natürlich. Trotzdem gehört es zur AV und damit zur finanziellen Bildung dazu.

    Ansonsten finde ich es wie gesagt top, dass du dieses Thema AV und Renten (ohne direkte, eigenständige Aktieninvestments) aufgreifst, auch wenn es sicherlich nicht dein Lieblingsthema ist. Was ich durchaus verständlich finde, weil es bei mir ähnlich ist.

    Mach weiter so!
    Gruß Tobias

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    1. Vielen Dank für Dein Feedback, Tobias. Mir ist mit diesem Artikel wichtig zu vermitteln, dass die Rentenlücke vorwiegend mit renditestarken Investments gefüllt werden kann. Und dass man damit frühzeitig beginnt, also ab heute.

      Bevor jemand gar nichts zusätzlich unternimmt oder vielleicht ein oder zwei Aktienempfehlungen folgt ohne sich weiter über Aktien zu informieren, ist es sicher sinnvoller staatliche Förderungen zu prüfen und ggf. zu nutzen oder sich professionell beraten zu lassen, wenn man sich nicht selbst darum kümmern möchte.

      Möglicherweise verfasse ich mal einen gesonderten Artikel über Riester und Rürup und verlinke dann zu diesem Artikel bzw. umgekehrt.

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    2. Es hat ein bisschen gedauert, aber hier nun der angekündigte Artikel von meiner Kollegin über die Riester-Rente.

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  2. Hallo Lars,

    kurzer Hinweis von mir. Du schreibst: "Maximal dürfen 4 Prozent des Jahresbruttoeinkommens beansprucht werden". Verwechselst du das eventuell mit der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die bAV? Denn dort heißt es, dass 4% der BBG (also für 2015 242 Euro monatlich / 2904 jährlich) sozialabgaben- und steuerfrei sind. Beiträge darüber hinaus sind grundsätzlich möglich, aber dann nicht mehr sozialabgabenfrei (jedoch weiterhin steuerfrei).

    Viele Grüße

    Christoph

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    1. Danke für die Korrektur, Christoph. Das habe ich im Artikel geändert.
      Nach meinen Informationen beschränkt sich bei Beträgen darüberhinaus die Steuerfreiheit auf 1.800 Euro, sofern die Verträge ab 2005 abgeschlossen wurden.

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  3. Hallo Lars , da ich mir auch bereits sehr frühzeitig um die ( Private und auch Gesetzliche ) Rente Gedanken machen musste, und dieses auch für mich immer wieder ein wichtiges Thema ist , sollte ich wohl erstmal überhaupt etwas Grundsätzliches dazu sagen . Was leider immer Viele vergessen , ist ihre eigentliche Asset Allokation . Also sprich Ihre Ureigenste Kapital Anlage . Hier wird zwar oft vermutet , das Sie so oder so aufgestellt sind , jedoch wäre dieses erstmal von jeden Einzelnen zu prüfen . Und hiermit meine ich folgendes : Wenn jemand bereits eine gewisse Zeit beruflich Tätig war , hat Er / Sie bereits einiges an Rentenansprüchen erworben . Dieses und zwar in genauer Höhe , sollte als erstes geprüft werden , mit wieviel Kapital ich denn in dieser Anlageform ( Versicherung ) überhaupt investiert bin. Dannach sollte mal eine kleine Milchmädchenrechnung erfolgen wie lange denn nun Kapital in welcher Höhe angespart werden müsste um zu einen bestimmten Zeitpunkt von diesen Kapital auch zu leben . Dann sollte weiterhin nach dem sich umgebenden Personenkreis und die Versorgung dort geschaut werden . Dazu kommt noch die Betrachtung wo und wie ich wohnen / leben will . Also hier auch ggf. die selbstgenutzte oder vermietete Immobilie mit berücksichtigen , und wie die Kosten oder der Gewinn dort sind . Also sozusagen eine Bedarfsermittlung und Bestandsaufnahme machen . Dann erst in einen zweiten Schritt , würde ich mir überlegen was denn so fehlen wird , und wie ich diese Lücke ( wenn denn überhaupt eine da ist ) füllen könnte . Dann kommt der nächste Schritt , wie schaffe ich es vernünftige Anlagen zu tätigen , die eine vernünftige Rendite erwirtschaften könnten .
    Und hier Lars , kommst Du ins Spiel , da es ja hier doch ein sehr schönes Aristokraten Depot gibt , das durchaus Möglichkeiten bietet , auch dauerhaft einen Beitrag für die Versorgung zu leisten . Aber nochmal , Wir sprechen hier schnell mal über 6 oder 7 stellige Beträge , die sicher nicht jeder so einfach rumliegen hat . Und bei den Renten ist hier auch etwas wichtiges zu beachten , für diejenigen die sich bisher nicht mit Renten beschäftigt haben , es ist immer eine Wette auf sein eigenes Leben . D.h.
    egal ob dieses ein Versicherungsunternehmen oder der Staat übernimmt , hier wird immer ein Langlebigkeitsrisiko ( Bei der Altersrente ) versichert . Keiner weiß im Grunde wie Alt Er / Sie wird , auch nicht der Staat oder ein V-UN , somit bleibt es immer ein Risiko ob man so ALT wird , oder eben auch nicht . Aber genau dieses ist es auch was eine Rentenberechnung so schwer macht . Klar kann hier von einer Sterbetafel ( aber welcher ??? / Standard ist erstmal 2004 R ) ausgegangen werden , und gesagt werden , so lange werde ich vermutlich Leben . Jedoch ist dieses halt auch nur eine Annahme . Aber letzendlich ist es sicherlich gut einen ausreichenden Puffer zu haben . Und wie Groß dieser sein sollte , müsste halt jeder für sich selber mal abschätzen . Besser ist es eindeutig , sich diese Gedanken ( s.o. bei Sparrate ) so früh wie möglich zu machen , denn hier geht es schnell mal um VIEL VIEL GELD . So , das wären erstmal meine Grundüberlegungen dazu , später werde ich dann nochmal etwas zu dem § 851c ZPO und Rürup , AEG 2004 und Rentenversicherungsberechnungen , Umlageverfahren , Barwert , gezillmerte Kosten , Kohorten und Ertragsanteilsversteuerungen wenn es für Dich Lars intressant sein sollte , mitteilen . LG Det

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  4. Also , möglicherweise ist dieses für viele total unwichtig , für einige die es betreffen sollte , ist es aber möglicherweise sehr wichtig . Pfändungsschutz für Vorsorgevermögen nach § 851 c ZPO . Und dem sich daraus ableitenden Grundsatz , das Rürup und andere Versicherungen evt. doch gekündigt werden könnten . Dieses ist ein sehr gefährliches unterfangen und wird von Gericht zu Gericht unterschiedlich betrachtet , eine geregelte Rechtssprechung in der ausübung gibt es hier nicht. Aber dennoch , bei § 851 c ZPO , Pfändungsschutz , gibt es halt auch gewisse Grenzen , die für das jeweilige Lebensalter vom Staat als angemessen betrachtet werden . Somit Lebensalter 18 bis 29 , 2000,00 Euro p.a. , 30 bis 39 , 4000,00 Euro p.a. , 40 bis 47 , 4500,00 Euro p.a. , 48 bis 53 , 6000,00 Euro p.a. , 54 bis 59 , 8000,00 Euro p.a. , 60 bis 65 , 9000,00 Euro p.a. . Maximaler Rückkaufswert für einen 66 jährigen darf somit 238000,00 Euro nicht überschreiten , hierbei sind nachzahlungen für die Vergangenheit erlaubt , Vorrauszahlungen jedoch nicht . Somit könnte ein 30 Jähriger also max. 12 jahre mal 2000,00 Euro p.a. gleich 24000,00 Euro plus 1 Jahr 4000,00 Euro gleich zusammen 28000,00 Euro an nicht zu pfändenden ( nach § 851c ZPO ) Renten / Vorsorgevermögen maximal aufgebaut haben . Alles darüber hinausgehende kann dann halt ggf. auch eingeklagt werden , und möglicherweise dann auch dem Zugriff Dritter zu verfügung stehen .

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