Sofern ein Fonds oder ETF die steuerlich relevanten Angaben nicht innerhalb von vier Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht hat, gilt er als intransparent. Das bedeutet, es droht eine pauschale Schätzungssteuer. Ausführlich mit einem Rechenbeispiel hatte ich darüber im Artikel "Was ist ein ETF - Teil 3b" berichtet. Nun gab es im Oktober 2014 ein Gerichtsurteil, was diese äußerst lästige Regelung teilweise aufweicht und generell für die Zukunft etwas hoffen lässt.
Besonders Anbieter von Fonds und ETFs aus den USA interessieren sich für die etwas eigene deutsche Regelung recht wenig. Leider droht daher einigen hier besprochenen und populären ETFs diese "Strafsteuer" ebenfalls. Zu diesen gehören unter anderem Global X Super Dividend oder SPDR S&P International Dividend ETF oder PowerShares KBW High Yield Dividend Financial Portfolio oder "Zwei Beispiele für Multi-Asset Income ETF", um nur einige Beispiele zu nennen.
In der Vergangenheit wurde mir diese Schätzungsteuer von Anlegern, die bei verschiedenen Banken sind, auch bestätigt.
Nun klagten Anleger, die Fondsanteile zwischen 2004 und 2008 gekauft haben bis vor den Europäischen Gerichtshof gegen diese pauschale Besteuerung und bekamen Recht.
So heißt es in der FAZ.net:
"Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun mit Urteil vom 9. Oktober 2014 entschieden, dass die pauschale Fondsbesteuerung rechtswidrig ist (Aktenzeichen C-326/12)."
Weiter heißt es auf Juris.de:
"Der EuGH hat dem FG Düsseldorf geantwortet, dass der unionsrechtlich garantierte freie Kapitalverkehr einer nationalen Regelung wie der des deutschen Investmentsteuergesetzes entgegensteht, wonach, wenn ein ausländischer Investmentfonds die in dieser Regelung vorgesehenen, unterschiedslos für inländische und ausländische Fonds geltenden Verpflichtungen zur Bekanntmachung und Veröffentlichung bestimmter Angaben nicht erfüllt, die Erträge, die der Steuerpflichtige aus diesem Investmentfonds erzielt, pauschal zu besteuern sind, da diese Regelung dem Steuerpflichtigen nicht ermögliche, Unterlagen oder Informationen beizubringen, mit denen sich die tatsächliche Höhe seiner Einkünfte nachweisen lasse."
Die FAZ berichtet über eine zusätzliche Aussage der Richter:
"Der Anleger hat keine Möglichkeit mehr, Unterlagen beizubringen, mit denen er die tatsächlichen Fondserträge nachweisen kann. Dies könne im Ergebnis dazu führen, deutsche Anleger von Investitionen in ausländische Fonds abzuhalten."
Das an sich positive Urteil für Geldanleger lässt allerdings zwei Aspekte ungeklärt:
1.) Welche Belege reichen aus, um hinreichend eine geringere Besteuerung nachweisen zu können?
2.) Gilt die im Urteil gemachte Rechtssprechung auch für Fonds, die nach der Einführung der Abgeltungssteuer am 01. Januar 2009 erworben wurden?
Vielleicht kommt aber mit diesem Urteil wieder mehr Bewegung in diese für Anleger in Deutschland sehr unbefriedigende Situation. Mehr als ein Lichtblick dürfte es jedoch vorläufig nicht sein.
Zum Weiterlesen:
Danke für den Artikel! Ich war schon drauf und dran zu fragen, ob das denn niemand hier mitbekommen hat. Dein Fazit klingt ja eher ernüchternd. Wahrscheinlich wird sich die Finanzverwaltung jetzt erstmal wieder schlafen legen, besteht doch kein Interesse an einer baldigen Lösung des Problems.
AntwortenLöschenZu 1.) Aus meiner Sicht die Steuerbescheinigung der Bank? Die weiß doch, dass ich außer Ausschüttungen keine weiteren Einkünfte aus dem Fonds habe!
Was heißt das denn jetzt konkret aus deiner Sicht? Ab sofort sollten wir Widerspruch gegen den Steuerbescheid mit Verweis auf das EuGH-Urteil einlegen?
Viele Grüße
Kay
Ich bin deshalb noch relativ skeptisch, weil es in der Vergangenheit bereits mehrere Urteile gab, die unterschiedlich ausfielen. Im ursprünglichen Artikel hatte ich einige Beispiele genannt bzw. verlinkt.
LöschenWer größere Summen in "intransparente" Fonds angelegt hat, sollte bei der eigenen Bank beginnen. Wenn die Bank kein Entgegenkommen zeigt, sollte man direkt mit dem Finanzamt sprechen bzw. versuchen Widerspruch einzulegen.
Ob man darüberhinaus ggf. noch klagen sollte, muss natürlich jeder selbst entscheiden. Dazu benötigt man nicht nur einen langem Atem und mitunter auch viel Geld, sondern das Urteil könnte natürlich auch negativ ausfallen.
Ob in der Geschichte TTIP hilfreich sein wird?
AntwortenLöschenEin Freihandelsabkommen zwischen Europa und USA dürfte auch den Kapitalverkehr vereinheitlichen.
Strafsteuer bei Fonds sind eindeutig Handelshemmnisse.
In dem Artikel steht, dass die Straftsteuer dem garantierten freien Kapitalverkehr behindert.
Zwar schon älter, dennoch immer noch sehr informativ.
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