Im Herbst 2014 berichtete ich von einem neuen Gesetz des Europäischen Gerichtshof zur Pauschalbesteuerung von sogenannten intransparenten Fonds. Dort wurde entschieden, dass die pauschale Besteuerung von Fonds rechtswidrig ist.
Zum Beginn des Jahres 2015 hat sich das Bundesministerium für Finanzen dem Gerichtsurteil gebeugt und in diesem BMF-Schreiben Az. IV C 1-S 1980-1/11/10014:005 das bisherige Vorgehen zur Pauschalbesteuerung angepasst. Darüber und was diese Änderung in der Praxis für Anleger aus Deutschland nun bedeutet, möchte ich in diesem Artikel beleuchten.
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Sonntag, 21. Juni 2015
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