Sonntag, 22. März 2015

Teil 2 - Elternunterhalt im Pflegefall - wann müssen Kinder zahlen?

Im ersten Teil des zweiteiligen Artikels "Elternunterhalt im Pflegefall - wann müssen Kinder zahlen" haben wir uns angeschaut, in welchen Fällen Kinder verpflichtet werden können für ihre Eltern zu zahlen, sofern die Eltern die Pflege nicht aus eigener Tasche bezahlen können. Hier im zweiten Teil schätzen wir ab in welchem Fall eine zusätzliche Pflegeversicherung notwendig oder vielleicht sogar nützlich sein kann. Zudem versuchen wir einzugrenzen was mit dem Vermögen von Privatiers passiert.
Da beim Schreiben ziemlich viel Text entstanden ist, gibt es zu diesem Thema einen ersten Teil und einen zweiten Teil.

Blicken wir zunächst darauf, in welchen Fällen eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist.

Wann lohnt sich eine private Pflegezusatzversicherung?
Zuvor ganz grundsätzlich: Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Personen, die die Kostenlücke decken wollen, weil die gesetzliche Pflegeversicherung dazu nicht ausreicht. Bei privat Krankenversicherten wird eine private Pflegeversicherung auch als Pflegepflichtversicherung bezeichnet. Es handelt sich hierbei im Grunde um die gesetzliche Pflegeversicherung, aber für alle Privatversicherten. Denn vom Gesetz her muss jeder Bürger in Deutschland eine Pflegeversicherung haben. Von den Leistungen her sind die gesetzliche und private Pflegeversicherung aber gleich.
Wenn im Folgenden von einer Pflegeversicherung gesprochen wird, ist immer eine Plegezusatzversicherung gemeint.

Wie wir bereits im ersten Teil gesehen haben, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich einen Teil der Kosten. Sie ist damit quasi eine "Teilkasko-Versicherung". Die Frage ist, auf welche Weise die Kostenlücke geschlossen werden kann - also die Differenz zwischen dem, was die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt und dem, was die tatsächlichen Pflege-Kosten sind. In unserem Beispiel im ersten Teil handelte es sich immerhin um 1.700 Euro pro Monat.
Die Kostenlücke bei der Pflege zu Hause kann sogar noch größer sein, da die Pflegekasse bei der ambulanten Versorgung weniger zahlt.

3 Parteien können von einer Versicherung profitieren
Ohne jetzt in alle Details zur privaten Pflegeversicherung zu gehen, stellt sich die Frage ob und für wen sich eine zusätzliche private Vorsorge überhaupt lohnt. Ganz generell gedacht, profitiert derjenige, der die Kostenlücke schlussendlich bezahlen muss. Das sind letztendlich drei verschiedene mögliche Parteien. Nämlich das Sozialamt, die Angehörigen oder der Pflegebedürftige selbst, sofern er ausreichend Vermögen oder Einkommen zur Verfügung hat.

Hat er dies nicht, kann sich der Pflegebedürftige mit einer zusätzlichen Versicherung keine bessere Leistung erkaufen. Gepflegt wird er in jedem Fall, aber ohne eigene ausreichende Mittel schützt er damit entweder die Angehörigen (in wenigen Fällen) oder das Sozialamt (in den meisten Fällen). Sollten also weder ausreichende eigene Mittel noch mögliche Angehörige vorhanden sind, kann man sich die zusätzliche Pflegeversicherung schenken, es sei denn man möchte für das Sozialamt sparen.

Wer dagegen ausreichend eigenes Vermögen hat, muss lediglich die Entscheidung treffen, ob das eigene Geld zukünftig für einen anderen Zweck vorgesehen ist (zum Beispiel Erbe oder Stiftung) oder für den eigenen Pflegefall aufgebraucht werden kann.

Zwei Modelle der Pflegezusatzversicherung
Bei der Pflegezusatzversicherung gibt es zwei Varianten: Zum einen das Pflegetagegeld, bei dem je nach Pflegestufe ein vereinbarter Tagessatz bezahlt wird. Hier ist der Vorteil, dass der Versicherte im Pflegefall entscheiden kann, wie er gepflegt werden möchte.
Hingegen deckt die Pflegekostenversicherung die tatsächliche Kostenlücke. Hier muss man darauf achten, dass bei Vertragsabschluss einer Pflegezusatzversicherung selbst bei Pflegestufe 1 und 2 genug Geld gezahlt wird und auch Demenz mitabgesichert ist. Nur rund 20 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zur Pflegestufe 3 zugeordnet.
diadema-pflege.de

Allerdings gibt es zum Abschluss einer Zusatzversicherung noch einige Punkte zu beachten. So kann je nach Vorerkrankung die Versicherungsgesellschaft den Vertragsschluss ablehnen. Im Standardfall müssen während der tatsächlichen Pflege die Beiträge weitergezahlt werden. Nur in Ausnahmenfällen darf die Beitragszahlung unterbrochen bzw. ausgesetzt werden und bei vorzeitiger Kündigung ist das Geld letztendlich weg.

Jedenfalls ermöglicht die Pflegezusatzversicherung, dass sich Kinder von Pflegebedürftigen einerseits für einen vergleichsweise geringen monatlichen Beitrag, meist deutlich unter 100 Euro, oft sogar unter 50 Euro liegt, für die Pflege ihrer quasi Eltern "freikaufen" können. Denn man könnte sich zusammen mit den Eltern ein gemeinsames Finanzierungsmodell überlegen. Natürlich nur im Vorfeld. Versicherer können, wie zuvor gesagt, den Versicherungsvertrag auch ablehnen.
Zum anderen müssen Kinder auch nicht im späteren Pflegefall ihr Vermögen wegen hoher monatlichen Zahlungen aufbrauchen.

Steuervorteile geltend machen
Noch ein interessanter Punkt. Zahlt jemand Unterhalt für seine Eltern, kann der gezahlte Unterhalt steuerlich bis in einer Höhe von 8.004 Euro abgesetzt werden, aber nur dann, wenn der unterstützte Elternteil kein selbst anrechenbares Einkommen hat.

Wahrscheinlichkeitsabschätzung notwendig
Den Artikel habe ich geschrieben, um den möglichen Pflegefall seiner Eltern mit in seiner zukünftigen Finanzplanung, bis hin zur eigenen Altersvorsorge, zu berücksichtigen. Letztendlich ist dies eine Wahrscheinlichkeitsabschätzung ob dieser Fall eintrifft und mit wie viel Geld man im Falle des Falles verpflichtet wird. Wer keine selbst genutzte Immobilie besitzt, der kommt mit einem Vermögen von einigen hunderttausend Euro schnell in den Bereich, bei dem das Sozialamt einen Teil des Geldes einkassiert.

Wofür ich bei meiner Recherche noch kein eindeutiges Urteil gefunden habe, ist der Fall, dass man zum Beispiel als Single die oben erwähnten 1.800 Euro (oder Ehepartner mit 3.240 Euro) aus Zins-Einkünften und Dividendenzahlungen erhält. Das wäre für ein Privatier interessant, der vorzeitig in den Ruhestand gewechselt ist - das heißt ohne gesetzliche Rentenzahlungen. Denn damit hat man mindestens 500.000 bis 600.000 Euro am Kapitalmarkt investiert. Für mich hört sich der Sachverhalt so an, als dass dieses Geld vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt sei. Wer allerdings noch eine Rentenzahlung oder andere Einkünfte hat, bei dem sehe ich die rund halbe Million Euro nicht als geschützt an.

Bei meiner Recherche bin ich auf diverse Gerichtsurteile gestoßen, die auf den jeweiligen Einzel-Fall fokussiert waren und somit lediglich als Anhaltspunkt für einen möglichen eigenen Sachverhalt dienen.
In fast allen Fällen lohnt es sich, den Bescheid von einem Experten prüfen zu lassen. Denn beim Elternunterhalt sind viele Kriterien Auslegungssache und Einzelfall-Entscheidungen. Zudem ändert sich die Rechtslage relativ häufig durch neue Gesetze oder Gerichtsurteile.


Das war der zweiten und letzte Teil der Serie "Elternunterhalt im Pflegefall - in welchen Fällen müssen Kinder zahlen?".  Wer eigene Erfahrungen zu diesem schwierigen Thema gemacht hat - gleich ob positiv oder negativ - oder wer ein Experte auf diesem Gebiet ist, darf diese beiden Artikel gerne durch Kommentare bereichern oder korrigieren.
Zum Weiterlesen:

1 Kommentar:

  1. Hier noch ein Artikel in welchen Fällen die Kosten für die Pflege teilweise von den Steuern abgesetzt werden können.

    http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/vermoegensfragen/die-vermoegensfrage-so-beteiligen-sie-den-staat-an-den-pflegekosten-13544183.html

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