Donnerstag, 15. August 2013

Kosten als Privatier - Vorzeitig in den "Ruhestand", Teil 4a

Im dritten Teil der Artikelserie "Vorzeitig in den "Ruhestand"" hatten wir uns angeschaut, auf welche Art und Weise der Alltag durch Kapitalverzehr oder passives Einkommen bezahlt werden kann, wenn man nicht mehr erwerbstätig ist. Dabei sind durchaus gut kalkulierte Abschätzungen zu treffen und mögliche Risiken zu beachten.
Im nun folgenden vierten Part beschäftigen wir uns mit den Kosten, die als Privatier berücksichtigt werden müssen. Da dieser Teil wieder ziemlich lang geworden ist, habe ich ihn erneut in Teil 4a und Teil 4b aufgeteilt.


Wer bislang in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet hat, wird wohl die größten Veränderungen erleben. Denn in der Regel fand einmal pro Monat eine Gehaltszahlung statt. Der Arbeitgeber zahlte ein Bruttogehalt und davon gingen "automatisch" Beträge für Einkommenssteuern und Sozialabgaben wie zum Beispiel Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung ab. Das erledigte gleich die Personalabteilung oder Buchhaltung. Letztendlich landete auf dem Gehaltskonto ein Nettobetrag, der in vollem Umfang zur persönlichen Verwendung verfügbar war.

Schon wer selbständig tätig war, kennt eine etwas andere finanzielle Situation. Denn wer für mehrere Kunden arbeitet, erhält nicht eine, sondern mehrere Zahlungen in unterschiedlicher Höhe auf das eigene Konto. Dabei können es durchaus jeden Monat andere Geldbeträge sein und man muss in den fetteren Monaten Rücklagen für die Zeiten einplanen, in denen weniger Einkünfte erzielt werden.
Ein weiterer Unterschied: Um die Sozialabgaben und Versteuerung muss man sich entweder selbst kümmern oder dafür extra jemand beauftragen.
Das ist schon eine große Abweichung zwischen der Selbständigkeit und dem Angestelltenverhältnis. Denn die bezahlten Rechnungen und andere Zahlungsströme auf das eigene Konto gehören einem nicht komplett. Sondern es muss berücksichtigt werden, dass ein gewisser Teil des Guthabens auf dem Konto noch an andere zu zahlen sind. Sei es an das Finanzamt, an die Krankenkasse oder wenn man in einer Selbständigkeit noch jemand beschäftigt, dann möchte auch diese Arbeitskraft bezahlt werden. Je nach Höhe des Verdienstes sind zwischen einem Drittel und der Hälfte der eingehenden Bruttogelder wieder weg.

Die Einkünfte als Privatier ähneln denen des Selbständigen mehr als dem Angestellten. Denn bei den verfügbaren Einkünften muss im Hinterkopf behalten werden, dass nicht alles Geld auf dem Konto für eigene Verwendungen verfügbar ist und zudem in Monaten mit höheren Geldflüssen Rücklagen zu bilden.


Kostenpunkte ohne Erwerbstätigkeit

Fixkosten
An vielen bislang entstandenen Kosten ändert sich nicht viel. Wer zur Miete wohnt, zahlt weiterhin Miete und wer eine eigenen Immobilie bewohnt, hat durch den Ausstieg aus dem aktiven Erwerbsleben ebenfalls keine nennenswerten Kostenänderungen. Sofern die Immobilie noch abgezahlt wird, müssen die Raten ebenso weiterhin entrichtet werden wie die Nebenkosten. Auch anfallende Instandhaltungs- oder Reparaturkosten ändern sich als Privatier nicht.

Wer täglich außerhalb der eigenen vier Wände gearbeitet hat, wird allerdings feststellen, dass sich der Strom- und Wasserverbrauch erhöhen kann. Das hängt davon ab, ob man seine freie gewonnene Zeit eher daheim verbringt - mit welchen Aktivitäten auch immer - oder stattdessen viel unterwegs ist.
Wer anstatt im Büro oder daheim zu
arbeiten Privatier ist, kann
häufiger verreisen, aber gibt dadurch
auch mehr Geld aus. Die höheren
Kosten muss man im Vorfeld
einkalkulieren.

Variable Kosten
Wer mehr Freizeit genießt, wird mehr unternehmen und sich entweder häufiger mit Freunden oder der Familie treffen oder öfter verreisen. In allen Fällen gibt man im Standardfall mehr Geld aus als zuvor, als man den größten Teil des Tages im Büro verbracht hat. Ein Umstand, den auch viele Ruheständler jenseits des offiziellen Renteneintrittsalter bemerken, solange sie gesundheitlich noch einigermaßen fit sind. Eine feste Größenordnung anzugeben ist nicht einfach, denn es hängt von der individuellen Aktivität ab.
Andererseits können sich auch Ausgaben reduzieren oder komplett entfallen. Wer tagtäglich mit dem PKW zur Arbeit und zurück gefahren ist, wird nun weniger für Kraftstoff ausgeben.

Finanzamt
Unproblematisch ist der Fall, wenn man von einem großen Teil des angesparten Geldes leben kann. Der Verzehr von Kapital gilt nicht als Einkünfte und daher fallen auch keine Steuern an.

Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, also Zins- und Dividendenzahlungen, sieht die Sache schon anders aus. Diese Erträge müssen gemäß der aktuell gültigen Gesetzesregelung, wie derzeit der Abgeltungssteuer, versteuert werden.

Da wir hier Größenordnungen betrachten, dass man von passiven Einkünften wie Zinsen und Dividenden leben kann, lasse ich den Sparerfreibetrag (auch Sparerpauschbetrag genannt) in Höhe von 801 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 1.602 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten einmal unberücksichtigt. Das heißt, man muss davon ausgehen die Kapitalerträge von diesem Freibetrag abgesehen voll zu versteuern.
Das ist bislang alles keine Neuerung zur Erwerbstätigkeit.

Anders sieht der Sachverhalt aus, wenn noch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt werden. Darunter fallen zum einen alle Einkünfte, die aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen erzielt werden. Aber im Grunde auch die passiven Einkünfte (außer Zinsen und Dividenden), die im Artikel "Die Notwendigkeit passive Einkommensströme zu erzielen" aufgelistet sind.

Relevant ist in diesem Zusammenhang die gesetzlich festgelegte Grenze, bis zu der keine Einkommensteuer gezahlt werden müssen. Für Ledige liegt das steuerfreie Einkommen im Jahr 2013 bei 8.130 € und 16.260 € für Ehepartner, die ihre Einkünfte zusammen veranlagen. Diese Grenze soll in den kommenden Jahren jedoch sukzessive angehoben werden. Konkrete Zahlen sind bislang zwar noch nicht beschlossen, aber für Ledige ist im Jahr 2014 ein Grundfreibetrag von 8.354 € im Gespräch. Mehr bei Wikipedia.
Ergänzung vom 22.08.13: Menschen deren Einkommen unter dem Freibetrag liegt, können Zinsen und Dividenden über den Sparer-Pauschbetrag, der zur Zeit bei 801 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 1.602 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten liegt, steuerfrei einnehmen. In diesen Fällen ist es ratsam, beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) zu beantragen. Dies ist dann nach ihrer Ausstellung drei Jahre lang gültig.

Ich verstehe dies so: Wer einen Strom aus passiven Einkommensquellen aus Zinsen oder Dividenden erhält und diesen versteuert oder aber vom Kapitalverzehr lebt, kann aktuell pro Monat noch 677,50 Euro (bzw. 8.130 Euro im Jahr) dazuverdienen, ohne dass Einkommenssteuern anfallen. Falls ein Steuerfachmann mitliest und ich mich mit dieser Aussage getäuscht haben sollte, dann sind wir natürlich alle über eine Richtigstellung dankbar. :-)

Das war die erste Hälfte des vierten Teils der Serie "Vorzeitig in den "Ruhestand"", bei dem wir uns einen Teil der Kosten angeschaut haben, die einen im vorgezogenen Ruhestand erwarten.
Die weiteren Teile dieser Artikelserie (es werden insgesamt mindestens sieben) befassen sich mit folgenden Themen:
Weiter geht es in Kürze mit der zweiten Hälfte Teil 4b über die Krankenkassenkosten als Privatier.

Zum Weiterlesen:

12 Kommentare:

  1. Hallo Lars,

    ich bin zwar kein Steuerfachmann, aber inzwischen kenne ich mich (zumindest soweit es meine eigene Situation betrifft) mit Steuern schon ganz gut aus. Wahrscheinlich werden auch deshalb in meinem Blog insbesondere die Beiträge über Steuern besonders oft und gerne gelesen.

    Und ich will hier auch nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen, zumal ich denke, dass Du es schon völlig richtig gemeint hast, aber eine spezielle Formulierung könnte doch u.U. von Deinen Lesern falsch interpretiert werden. Es geht um den Satz: "...kann aktuell pro Monat noch 677,50 Euro (bzw. 8.130 Euro im Jahr) dazuverdienen, ohne dass Einkommenssteuern anfallen."

    Im Kern ist die Aussage richtig. Aber das Wort "dazuverdienen" könnte mißverstanden werden.
    Es geht nämlich hier nicht etwa darum, dass zu irgendetwas etwas hinzu gezählt werden kann, sondern die von Dir richtig genannten Grenzen beziehen sich immer auf das GESAMTE zu versteuernde Einkommen. Also auf die Summe aus Mieten, Dividenden, Kursgewinnen, Renten(!), Selbständigkeit und Minijobs. Die 8 oder 16 TEuro können also nirgendwo "hinzu" gerechnet werden, sondern sie dürfen insgesamt nicht überschritten werden, damit keine Steuern anfallen.

    Und es geht eben um das ZU VERSTEUERNDE Einkommen. Die Einkünfte können meistens höher sein, da entweder nicht alles versteuert werden muss (z.B. Renten), oder aber noch andere Aufwendungen (Vorsorge) oder Pauschalen abgezogen werden können.

    Wie gesagt: Im Grunde ist Deine Aussage richtig, ich wollte es nur noch ein wenig präzisieren.

    Gruß, Der Privatier

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    1. Vielen Dank für den guten Hinweis. Das ist dann tatsächlich zumindest teilweise eine andere Aussage. Nach meinem Kenntnisstand unterliegen Kapitalerträge der Abgeltungssteuer. Aber wenn man diese einmal gezahlt hat, dann sind diese Einkünfte abgegolten. Aber das scheint dann nach Deinem Einwand nicht der Fall zu sein.

      Angenommen jemand erhält pro Jahr 30.000 Euro an Zinsen und Dividenden und zahlt die entsprechende Abgeltungssteuer. Damit würde die Grenze von 8130 Euro bereits überschritten und bei jedem weiteren - irgendwie anders - verdienten Euro würde sofort die Einkommenssteuer greifen.
      Ist das so korrekt? Dann müsste ich die Passage im Artikel noch einmal modifizieren.

      VG
      Lars

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    2. Hmm, klingt im ersten Moment nicht plausibel:
      Was unterscheidet
      a) einen sich als Privatier bezeichnenden Selbständigen mit Geldanlagen aus denen Einnahmen generiert werden von
      B) einem sich nicht als Privatier bezeichnenden Selbständigen mit Geldanlagen aus denen Einnahmen generiert werden?
      Zahlen Selbständige nicht Abgeltungssteuer wie Angestellte? Oder hängt die Besteuerung etwa davon ab, aus welcher Einkommensart das Groß der EInkünfte erzielt wird?
      Verwirrter Gruß
      Dummerchen

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  2. Ich wollte nur mal anmerken, daß man nicht unbedingt auf Biegen und Brechen in Deutschland bleiben muß. Das löst das steuerliche Problem und die Lebenshaltungskosten sinken stark.
    Vielleicht eine Möglichkeit für den einen oder anderen. Für mich war es die beste Entscheidung. Viel Erfolg.

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    1. Ich bemerke gerade, dass das Thema "vorzeitig aus dem aktiven Erwerbsleben auszusteigen" noch beliebig erweiterbar ist. Schon alleine, wenn man in z.B. zehn anderen Ländern die Unterschiede zu Deutschland herausarbeitet, könnten noch viele weitere Artikel geschrieben werden.

      In welchem Land befinden Sie sich gerade und welche Unterschiede gibt es zu Deutschland? Vielleicht könnten Sie dazu etwas berichten?

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    2. Ich lebe in Kanada. Sicherlich nicht das günstigste Land, jedoch braucht man hier keine Krankenversicherung zu zahlen. Das erspart mir schon viel. Meine Frau und ich waren privat versichert und haben dennoch viel selbst gezahlt, da wir eine große Selbstbeteiligung gewählt hatten. Energiekosten sind bedeutend günstiger. Desweiteren kann, wer sich auskennt, auch beim Einkauf sparen. Es können viele Coupons erworben werden oder beim Kauf Tankrabatte, etc. Hier gilt noch bei realisierten Aktiengewinnen, daß man nach aktuellen Stand nur 50% des Gewinns versteuern muß. Man kann sich mit seiner Frau gemeinsam veranlagen. Dividenden sind allerdings genauso wie in Deutschland voll zu versteuern. Dafür sind die Abzugsmöglichkeiten besser und der Steuersatz. Bitte, das ist nur mal ein grober Überblick. Wir haben den Schritt nie bereut. Ich gebe zu ich hatte zuerst Panama im Blick. Aber ich spreche kein Spanisch und man muß ja doch etwas kommunizieren können. Im Haus kommt man sich hier wie in Deutschland vor. Deutsches Radio, dt. Fernsehen, Filme, Nachrichten, Skype nach zu Hause.... Dank Internet alles möglich. Viel Erfolg auf dem Weg zum Privatier. Es gibt nichts besseres. Denn das Wirkliche was man erwirbt ist Lebenszeit und die kann man nicht erweitern. Übrigens, Reichtum liegt in der Armut der Bedürfnisse. LG

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    3. Vielen Dank für den sehr interessanten Erfahrungsbericht. Und über die letzten beiden Sätze wird der eine oder andere sicherlich ins Grübeln kommen.

      Ich wünsche viel Erfolg als Privatier in Kanada!
      VG
      Lars

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  3. @Lars:
    Ich bin bei dem von Dir genannten Beispiel momentan etwas unsicher. Das liegt aber daran, dass ich die "Abgeltungs"-Steuer für mich selber nie in ihrem eigentlichen Sinne (nämlich "abgeltend") genutzt habe.
    Ich habe bisher IMMER ALLE meine Kapitaleinkünfte per Anlage KAP deklariert und somit haben diese immer auch die Summe des zu versteuernden Einkommens beeinflusst. Für mich gibt es einfach zu viele Punkte, die die Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP begründen (z.B. ausländische Einkünfte, Kirchensteuer, Verrechnung von Verlusten, Verrechnung verschiedener Banken, usw.).
    Darüberhinaus wäre es auch in manchen Fällen (bei niedrigem Steuersatz) auch sehr ratsam, die Anlage KAP auch dann auszufüllen, wenn es man es nicht muss.
    Aber dein Beispiel ist interessant und ich werde versuchen, den Fall am nächsten Wochenende einmal mit einem Experten beim gemeinsamen Laufen zu diskutieren. Mal sehen, was er dazu sagt...

    @Dummerchen:
    Es gibt keine Unterschiede zwischen Angestellten, Privatiers oder Selbständigen. Da werden schon alle gleich behandelt. Und wo das Einkommen herkommt, ist für die Besteuerung auch uninteressant. Ausnahme: Kapitalerträge werden mit max. 25% versteuert.

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    1. Vielen Dank, das wäre sehr hilfreich, um hoffentlich diese Unklarheit zu beseitigen.

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    2. Mir ist jetzt noch eine andere Formulierung zu dieser Fragestellung über den Weg gelaufen, die ich im Artikel ergänzt habe.
      @Privatier: Ich fürchte langsam, dass Du Recht haben könntest. Irgendwie dreht sich alles um die Grenze des Grundfreibetrags (von derzeit 8130 Euro bei Nichtverheirateten). Aber ich bin schon gespannt, was Deine Recherchen zu dieser Problematik ergeben.

      VG
      Lars

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    3. Hallo Lars,

      ich hatte ja versprochen, mich noch einmal bei einem befreundeten Steuerexperten zu erkundigen, wie es sich denn nun genau verhält, mit dem steuerfreien Grundbetrag von 8.130 € (für Ledige) einerseits, den Einkünften aus Kapitalerträgen und der Abgeltungssteuer andererseits.

      Nun - ich würde mal sagen (salomonisches Urteil): Wir haben beide Recht ! Aber ich will es auch gerne zugeben: Du hast ein bißchen mehr Recht.

      Es gibt nämlich zwei Varianten der Besteuerung: Bei der ersten (der von dir erklärten Version) ist es in der Tat so, dass es mit der über die Abgeltungssteuer bezahlten Steuer auf die Kapitaleinkünfte erledigt ist. Wie der Name schon sagt: "Abgegolten".
      Diese Kapitaleinkünfte werden NICHT zu dem sonstigen Einkommen hinzuaddiert. Ein weiteres Einkommen in Höhe von 8.130 Euro bleibt also bei einem Ledigen steuerfrei. Insofern war Deine Darstellung völlig korrekt.

      Bei der zweiten Variante (der von mir erwähnten) ist es aber so, wie ich es erläutert habe: Alle Einkommen (auch die Kapitaleinkünfte) werden zu einer Summe (dem zu versteuerden Einkommen) zusammenaddiert und auf diese Summe dann die Einkommensteuer berechnet.
      Die über die Abgeltungssteuer bereits im Laufe des Jahres einbehaltene Steuer wird natürlich angerechnet.

      Die erste Variante (feste Besteuerung der Kapitaleinkünfte mit 25%) wird dann angewandt, wenn der persönliche Steuersatz höher ist als eben diese 25%. In diesem Falle bleibt es bei der abgeltenden Wirkung der AbgSt. und die Kapitaleinkünfte werden nicht weiter berücksichtigt.
      Die zweite Variante (Besteuerung der Kapitaleinkünfte mit individuellem Steuersatz) wird dann angewandt, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist als 25%. Hier werden alle Einkünfte zusammengenommen und mit demselben Steuersatz versteuert.

      Welche der beiden Varianten zum Tragen kommt, berechnet das Finanzamt im Zuge der Feststellung des Einkommensteuer-Bescheides anhand der sog. "Günstigerprüfung".
      D.h. die für den Steuerpflichtigen günstigere Variante kommt zum Tragen. Dies kann das Finanzamt aber natürlich nur machen, wenn die Kapitaleinkünfte per Anlage KAP eingereicht werden!

      Ich schätze einmal, dass bei einem Großteil unserer Leser der Steuersatz über 25% liegen wird, so dass in der Regel die von Dir erläuterte erste Variante die bedeutendere ist.
      Insofern hast Du ein bißchen "mehr Recht". Aber gerade für den angehenden Privatier (oder auch Rentner) kann es durchaus sein, dass der Steuersatz auch einmal unter die 25% fällt und die zweite Variante zur Anwendung kommt.
      So war es bei mir z.B. im Jahre 2012 (Steuersatz von ca. 6%, siehe auch meine Beiträge zum Thema "Die hohe Kunst der Steuerplanung") und so wird es auch in diesem Jahr 2013 sein. In solchen Fällen sollte UNBEDINGT die Anlage KAP eingereicht werden, denn sonst verschenkt man bares Geld !
      Ganz nebenbei und zum Abschluss sei noch erwähnt, dass es auch eine ganze Reihe von Gründen gibt, die es zwingend erforderlich machen, die Anlage KAP einzureichen.
      Ein Nachteil entsteht durch die Erklärung der Kapitaleinkünfte nicht. Es sei denn, man sieht die Offenlegung an sich bereits als Nachteil an. Da gibt es sicher unterschiedliche Auffassungen.

      So - ich hoffe, ich konnte die Verwirrung nun komplett machen und möchte mich dafür entschuldigen, dass ich die Sachlage in meinem ersten Kommentar nicht ganz korrekt wiedergegeben habe.

      Gruß, Der Privatier

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    4. Prima, dass ist doch eine gute und differenzierte Aussage!

      Dass man in einem Blog - ob als Autor oder Kommentator - nicht immer völlig richtig liegt oder immer alles vollumfänglich wiedergibt, ist doch verständlich. Dafür ist der Sachverhalt auch nicht ganz einfach zu durchschauen. Und letztendlich ist ein Blog doch zum Diskutieren, Recherchieren und Austauschen von Meinungen da. :-)

      Viele Grüße
      Lars

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