Sonntag, 25. August 2013

Krankenkassenkosten als Privatier - Vorzeitig in den "Ruhestand", Teil 4b

Im Teil 4a der Artikelserie "Vorzeitig in den "Ruhestand"" hatten wir uns angeschaut, mit welchen Kosten ein Privatier zu rechnen hat. Dabei ging es um sogenannten Fixkosten und die variablen Kosten. Wichtig ist gleichzeitig zu wissen, welche Steuern das Finanzamt von einem haben möchte.
Auf der Kostenseite fehlt jetzt noch die Höhe des Beitrags für die Krankenkasse und das schauen wird uns im folgenden Teil 4b an.

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Krankenkasse
Wer hauptsächlich von Kapitaleinkünften lebt, für den stellt sich der Krankenkassenbeitrag als recht großer Ausgabenposten dar.

private Krankenkasse
Relativ einfach ist der Sachverhalt bei Privatversicherten. Denn es wird der vertraglich vereinbarte Beitrag - der individuell unterschiedlich sein kann - einfach monatlich fortgeführt, sobald jemand aus dem Berufsleben ausgestiegen ist. Hier muss man bedenken, dass die Beiträge mit fortschreitendem Alter durchaus erheblich ansteigen können und somit ein wachsender Ausgabenposten ist.

gesetzliche Krankenkasse
Bei einer gesetzlichen Krankenkasse gilt man als Privatier - genau wie bei einer Selbständigkeit - als freiwillig Versicherter, da man sich in keinem Angestellenverhältnis befindet.

Bei freiwillig gesetzlich Versicherten wird ein monatliches Mindesteinkommen von 2.021,25€ unterstellt, auf das Beiträge fällig sind. Maximal sind aber bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3.937,50€ im Monat Beiträge zu zahlen. Als beitragspflichtige Einnahmen gelten unter anderem Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrenten, Leistungen aus Direktversicherungen), Miet- und Kapitaleinkünfte sowie Einkommen aus selbstständiger Arbeit.
Wichtig: Wird der Lebensunterhalt aus angespartem Kapital bestritten, gilt ein Verzehr daraus nicht als beitragspflichtige Einnahme. Nur die Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) sind beitragspflichtig. Wird das Kapital jedoch als Rente ausgezahlt (z. B. monatliche Rente aus privater Kapitallebensversicherung), wird diese zur Berechnung der Kassenbeiträge herangezogen.

Im Jahr 2013 gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen:

  • 2.021,25€ pro Monat, wenn die Einkünfte darunter liegen sollten, wird dennoch zur Berechnungen des Beitrags dieser Wert herangezogen
  • 3.937,50€ pro Monat, wenn die Einkünfte darüber liegen sollten, wird dennoch zur Berechnungen des Beitrags dieser Wert herangezogen
  • 1.347,50€ pro Monat als Existenzgründer mit Gründungsförderung


Der Beitragssatz zur Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld liegt zur Zeit bei 14,9%. Bei Selbstständigen mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld (ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit) bei 15,5%. Hinzu kommt noch die Pflegeversicherung in Höhe von 2,05 % bzw. 2,3 % für Personen ohne Kinder.

Die konkreten Prozentzahlen, welcher Beitrag nun fällig wird, sind von Krankenkasse zu Krankenkasse etwas unterschiedlich. Es hängt auch davon ab, ob Anspruch auf gesetzliches Krankengeld (ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit) geltend gemacht werden möchte. Zusätzlich kommt noch der Beitrag der Pflegeversicherung hinzu. In der Summe kommt man etwa auf 17 bis 18%.

Beispiel 1:
Die monatlichen Einkünfte liegen bei 1.000€, dann wird dennoch ein Wert von 2.021,25€ unterstellt. Bei 17,5% wäre dies ein monatlicher Beitrag für die Krankenversicherung von 353,72€.

Beispiel 2:
Nun liegen die monatlichen Einkünften bei 3.000 € und bei einem angenommenen Wert von 17,5% betrüge der monatliche Beitrag für die Krankenversicherung 525 €.

Beispiel 3: 
Jetzt liegen die monatlichen Einkünfte bei üppigen 5.000€, dennoch wird lediglich ein Wert von 3.937,50€ unterstellt. Bei 17,5% wäre dies ein monatlicher Beitrag für die Krankenversicherung von 689,06€.


Mindestbeitrag für Selbständige, die Zuschüsse erhalten
Erhält ein freiwillig versicherter Selbständiger Zuschüsse - zum Beispiel in Form eines Existenzgründungszuschusses oder Gründungszuschusses - wird für die Beitragsbemessung der 60. Teil der entsprechend gültigen Bezugsgröße pro Monat, die sich derzeit (2013) auf 2.695 € beläuft, als kalendertägliches Einkommen für die Erhebung des Beitrags zugrunde gelegt. Somit berechnet sich der Beitrag wie folgt:

2.695 € : 60 = 44,92 € pro Tag, das heißt pro Monat 1.347,50 € als angesetztes Einkommen für die Berechnung des Mindestbeitrags eines freiwillig versicherten Selbständigen mit Zuschüssen. Für einen ermäßigten Krankenkassenbeitrag ohne Krankengeldanspruch von 13,3 % inklusive des Eigenanteils von 0,9 % ergäbe dies einen Betrag von:

1.347,50 € x 13,3 % = 179,22 €

Auf Antrag können auch Selbstständige ohne Gründungszuschuss die Beitragsbemessungsgrundlage auf 1.347,50 Euro senken. Damit diese Härtefall-Regelung greift, dürfen aber Vermögen und Einkünfte - auch das des Partners - bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Bei steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, ist die Reduzierung generell ausgeschlossen.
Das heißt, wer von Kapitaleinkünften lebt, für den ist die Senkung der Beitragsbemessungsgrundlage nicht möglich.

Fazit
Der monatliche Beitrag für die Krankenversicherung stellt einen durchaus erheblichen Ausgabeposten dar. Bei einem passiven Einkommen von 1.000€ gehen im Standardfall mehr als ein Drittel für die Krankenversicherung weg. Bei 3.000€ sinkt dieser Wert auf etwa ein Fünftel, bei einem monatlichen passiven Einkommen von 5.000€ muss nur noch etwas mehr als ein Zehntel für die Krankenversicherung bezahlt werden. Neben anderen Gründen, über die wir im Laufe der Artikelserie gesprochen haben, ist dies ein weiterer Grund die Kalkulation für ein Leben als Privatier nicht zu knapp anzusetzen.

Hinweis: Die Daten und Fakten für diesen Artikel sind gewissenhaft recherchiert. Aber ich kann keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen. Wer Fehler findet oder andere Erfahrungen gemacht hat, darf diese gerne als Kommentar hinterlassen.


Das war der vierte Teil der Serie "Vorzeitig in den "Ruhestand"", bei dem wir uns die teilweise nicht unerheblichen Kosten als Privatiers näher anschauten.
Die weiteren Teile dieser Artikelserie (es werden insgesamt mindestens acht) befassen sich mit folgenden Themen:
Weiter geht es in Kürze mit einer Buchbesprechung eines Privatiers, der dort über seine Erfahrungen über seinen Ausstieg aus dem Berufsleben berichtet.

Zum Weiterlesen:

18 Kommentare:

  1. Hallo Lars,

    ich würde ganz gerne noch zwei Erfahrungen zur gesetzlichen Krankenkasse ergänzen:

    1. Es gibt noch eine weitere weitgehend unbekannte Möglichkeit, den von Dir genannten Mindestbeitrag von 353,72€ noch einmal auf weniger als die Hälfte abzusenken! Dazu ist es erforderlich, dass a) die Einkünfte aus einer Selbständigkeit nebenberuflich erzielt werden, also nicht die Haupteinnahmequelle darstellen. Und wenn dann b) die Gesamteinkünfte (Kapital- und Selbständigkeit) nicht die Grenze von 898 €/Monat überschreiten, so gilt diese Grenze als Bemessungsgrenze. Also: Ein Beitrag von (14,9%) 133,85 Euro zzgl. PV.

    2. Aufzupassen gilt es bei einer evtl. bestehenden Familienversicherung (z.B. Ehefrau). Im o.g. Beitrag ist die Ehefrau kostenlos mitversichert!
    ABER: Nur solange sie keine eigenen Einkünfte (auch Kapitaleinkünfte) höher als 375 Euro/Monat hat. Sobald sie diesen Satz überschreitet, wird ein eigener Beitrag fällig! Und der beträgt dann im ungünstigsten Fall fast die Hälfte der Einkünfte. Das ist bitter. Es ist also gut zu überlegen, ob man die Kapitaleinkünfte einfach 50%/50% verteilt, oder ob nicht eine andere Aufteilung sinnvoller ist.
    Diese Regeln für die Familienversicherung gelten übrigens nicht nur für "Privatiers", sondern selbstverständlich für alle Angestellten oder Selbständigen gleichermassen. Ich bin mir nicht sicher, ob da nicht der ein oder andere (unwissentlich) seine Krankenkasse betrügt?!

    Gruß, Der Privater

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    1. Danke für Deine wertvollen Ergänzungen. Wie so oft liegt auch hier manchmal der Teufel im Detail.
      Ich kann mir ebenfalls gut vorstellen, dass hier einige Leser über den einen oder anderen Sachverhalt überrascht sein werden.

      VG
      Lars

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  2. Hallo Lars,

    Ich bin ein wenig irritiert bzgl. der von Dir angegebenen Mindestbemessungsgrundlage von 2.021,25€.

    Ich ging bisher von einem Wert von 898,20 € für einen Privatier(also eine Person, die nur von den Kapitalerträgen lebt) aus. Habe ich da was falsch verstanden? Da ich selbst mittlerweile ein passives Einkommen von 1000 Euro habe, würde mich dieser Unterschied doch sehr treffen :-(

    Eine interessante Quelle (hier 851,67 Euro für 2011):

    http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/tid-22915/titel-krankenversicherung-welchen-beitrag-privatiers-zahlen_aid_645166.html

    Viele Grüsse,
    Thomas

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    1. Hallo Thomas,

      ja, der Wert von derzeit knapp 900 Euro ist mir auch vorgekommen. Aber ich habe ihn so verstanden, dass er für Leute gilt, die überhaupt kein Einkommen haben. Hier sprechen wir davon, von den passiven Einkünften zu leben und dann fürchte ich, dass die Grenze von 2.021,25€ Euro greift. Mehr dazu auch auf:

      - Krankenkassen.de
      - Verbraucherportal biallo.de

      Hat sonst jemand für diesen Fall konkrete Erfahrungen gemacht?

      VG
      Lars

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    2. Hallo Lars,

      Soweit ich gesehen habe gilt die Grenze von 2.021,25€ definitiv für Selbständige. Nach meinem Verständnis ist aber ein Privatier kein Selbständiger.
      Ein Selbständiger geht ja immer noch einer Beschäftigung nach, aus der er letztlich sein Einkommen bezieht. Er ist halt nur nicht mehr abhängig beschäftigt(Angestellter) sondern führt quasi seine eigene Firma mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten (z.B. Gewerbeanmeldung, Eintrag ins Handelsregister).

      Bin gespannt, ob es hierzu noch weitere Meinungen gibt...

      Viele Grüsse,
      Thomas

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    3. Im Grunde habt ihr alle Recht:
      * Für einen Selbständigen gilt die Grenze von 2.012€.
      * Wird die Selbständigkeit aber nur "nebenbei" ausgeübt (d.h. nicht als Haupteinnahmequelle) gilt die Grenze von 898€. Siehe dazu auch mein erster Kommentar hier unter Punkt1.
      * Übt ein Privatier keine Selbständigkeit aus, gilt er als Erwerbsloser. Auch hier gilt dann die Grenze von 898€.
      * Was zählt, ist in allen Fällen das zu versteuernde Einkommen! Bei Selbständigen also der Gewinn, nicht die Einnahmen. Bei Kapitalerträgen das, was nach Freibeträgen und Verlustverrechnung übrig bleibt (letzeres kann man - in Grenzen - beeinflussen).

      Gruß, Der Privatier

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  3. Teilzeit Privatier26. August 2013 um 10:34

    Es gibt noch einen weiteren überlegenswerten Weg.
    Man bleibt Angestellter zu sagen wir 8% in Teilzeit.
    Und vereinbart im Teilzeitvertrag mit seinem Arbeitgeber die Zeit im Block abzuarbeiten. So kommt man zu 11 Monaten im Jahr als Privatier und arbeitet 1 Monat als Angestellter.
    Für die Krankenkasse bleibt man so Angestellter mit einem Monatsgahalt von angenommen 400€ wovon ca 20 €/Monat als Krankenkassenbeitrag abgeführt werden.
    Gesamte Sozialversicherungsbeiträge ca. 45 €/Monat.

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  4. @Teilzeit Privatier:
    Nette Idee, aber man muss erst mal eine Firma finden, die bei so einem Deal mitspielt. Grenzt das nicht an "Gestaltungsmissbrauch"? Vor allem, wenn die Kapitaleinkünfte deutlich höher sind als die Teilzeit-Einkünfte?

    @Der Privatier:
    Mich würde mal interessieren, wie die Einkünfte eines "echten" Privatiers, der z.B. nur von Dividenden lebt, berechnet werden, um davon dann den Krankenkassenbeitrag zu zahlen.

    Es geht wohl um die Brutto-Einnahmen vor Abzug der Abgeltungssteuer, oder? Die Dividenden schwanken aber. Zahlt man die Krankenkassenbeiträge auf ein geschätztes Einkommen und macht dann am Jahresende eine genaue Abrechnung mit ggf. Nachzahlung oder Rückzahlung (wie bei einer Steuererklärung)?

    Wenn ich dich richtig verstanden habe, kann der erwerbslose Privatier, der von seinen Dividenden lebt, im Rahmen der Familienversicherung seine ebenfalls erwerbslose und zudem mittelllose (weil sie ihm alles geschenkt hat) Ehefrau kostenlos mitversichern. Dann bleibt der Krankenkassenbeitrag ja halbwegs im Rahmen. 2x der volle Beitrag wäre sehr ungünstig.

    Viele Grüße
    Ulrich

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    1. @Teilzeit Privatier:
      Wenn ich eine Firma finden würde, die mir einen sozialversicherungspflichtigen Job anbieten würde, für den ich aber nur 8% der normalen Arbeitszeit (also ca. 3 Std./Woche) arbeiten müsste, wäre das schon eine gute Lösung. Wer so ein Angebot kennt, darf sich gerne bei mir melden.

      @Anonym/Ulrich:
      Die Berechnung der KK-Beiträge hast Du richtig verstanden: Zunächst gibt man einen Schätzwert der Jahreseinkünfte ab, dieser wird dann anhand der jeweils aktuellen Steuerbescheide korrigiert. ABER: Eine Senkung der Beiträge gibt es erst ab Einreichen der Steuererklärung für zukünftige Beiträge. Nachforderungen hingegen werden auch rückwirkend erhoben.

      Die vollständige Übertragung des Vermögens auf nur einen der Ehepartner macht nur Sinn, wenn z.B. die Mindestgrenzen unterschritten werden können. Bei einer Summe von Kapitaleinkünften von z.B. 2000€/Monat ist es egal, ob ein Ehepartner ca. 17% auf diese 2000€ bezahlt, oder aber jeder seine 17% auf nur 1000€.
      Es kann auch Sinn machen, wenn die Obergrenze bei einem Partner überschritten wird, denn dann ist es egal, was er noch zusätzlich verdient.

      Gruß, Der Privatier

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    2. @Privatier, Zitat:
      "Die größte Gruppe unter den atypisch Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20 Wochenstunden. Dieses Modell nutzen rund fünf Millionen. 2,7 Millionen Arbeitnehmer sind befristet beschäftigt, 2,5 Millionen arbeiten als Minijobber und 745.000 als Zeitarbeiter."

      aus: http://www.welt.de/wirtschaft/article119464884/In-Deutschland-entstehen-wieder-mehr-regulaere-Jobs.html

      Diese 5 Millionen in "atypischer" Teilzeit mit weniger als 20 Wochenstunden "Arbeit oder besser Urlaub" als Angestellter sind allerdings meist weiblich, alleinstehend und haben neben ihrem "normalen Beruf" noch einen oder mehrere pflegebedürftige Angehörige zu versorgen. Sie können sich weder Auszeit noch Krankheit leisten und fallen deswegen den Krankenkassen nicht zur Last.

      Sie sehen, den @"Teilzeit Privatier" gibt es -
      aber nur unter sehr harten Rahmenbedingungen.

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  5. Nach meinem Verständnis reicht ein 451,-Euro-Job( Midi-Job),um voll krankenversichert zu sein.
    Ok.,man ist dann zwar nicht vollständig Privatier,hätte aber einen günstigen Weg gefunden.

    Gruß
    Andi

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  6. Die Idee mit dem überlegenswerten Weg, Angestellter zu einem kleinen Anteil der vollen Arbeitszeit zu bleiben finde ich in Ordnung und hat bei einem Freund von mir problemlos funktioniert. Natürlich gibt es kontroverse Meinungen darüber, ob das wirklich erlaubt ist, solange aber das Gesetz nichts konkretes dagegen sagt, finde ich kein Problem. Er hatte die normale Krankenversicherung von etwa 20+€ und mit einer kleinen Zusatzversicherung war der gesamte Beitrag weniger als 60€ pro Monat.

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  7. Obwohl der Artikel "alt" und der letzte Kommentar auch schon gut ein Jahr hinter sich hat, erscheint mir das alles nicht recht aktuell und äußerst interessant. Danke dafür an Lars, Privatier und die anderen Schreiber im Kommentar-Bereich.

    Vor dem finanziellen Umdenken kam bei meiner Frau und mir mit zunehmendem Alter der Drang nach einem "Ausstieg" und somit Einstieg in ein neues Leben. Ich werde bald 58 Jahre alt, und bugsierte mich mehr oder weniger selbst mit 50 aus einem gut bezahlten Angestellten-Job raus. Ohne große Ansprüche an materielle Dinge, und mich (uns) schon länger langweilende "Vorzeige-Wertigkeiten" in diesem Leben, bin ich seither selbstständig. Den Druck der relativ hohen Krankenversicherungsbeiträge habe ich mir vor zwei Jahren genommen, indem ich einen 25-Stunden-Job angenommen habe. In meinem Alter (hat mit Qualifikation absolut nichts zu tun!), war ich dann doch ganz froh, überhaupt noch eine Arbeit zu finden, die man als relativ angenehm bezeichnen kann. Allerdings auch nur, wenn man heutige Maßstäbe als Vergleich zugrunde legt. Aber nun weg von meiner persönlichen Ausgangslage, hin zu dem eigentlichen Thema dieses Posts:

    Für mich wurde gerade durch den Artikel von Lars erst so richtig klar, dass ich meine Selbstständigkeit nahezu aufgeben bzw. reduzieren muss, um in den Genuss zu kommen, von der gesetzlichen Krankenkasse (in meinem Fall: AOK) mitsamt meiner Frau für rund 160 Euro Mindestbeitrag versichert zu werden. Aktuell wurde mir dieser Betrag von einer am Telefon hörbar genervten Mitarbeiterin genannt.
    Da ich aber nicht nur aus einem mich "nervenden" System aussteigen will, sondern Deutschland verlassen und auf aus deutscher Sicht eher bescheidenem Niveau ein kleines Eigenheim als künftiger Teil-Selbstversorger in einem anderen EU-Staat zu beziehen.

    Der Knackpunkt: Die Dame von der AOK betrachtet mein Vorhaben als Auswanderung. Sie ist sich nicht mal sicher, ob ich bei Eintritt meines Rentenbeginns (mit 63 Jahren und 10 Monaten steht mir lt. aktueller Auskunft diese zu), noch gesetzlich versichert bei der AOK sein könne.
    Wie dem auch sei - mein Anliegen scheint bei vielen KV-Vertretern eine überaus komplizierte Sache zu sein, meine Zweifel an diesem EU-Konstrukt wachsen stetig.

    Finanziell umdenken tu ich schon länger, doch leider werde ich nicht jünger und kann es mir nicht leisten auf (m)eine Krankenversicherung zu verzichten. Nicht in Deutschland und nicht in einem anderen Land. Dabei will ich noch nicht einmal nach Paraquay oder Thailand, sondern einfach nur 1000 KM weiter aufs Land ziehen innerhalb von EU-Europa. Wer weiß, vielleicht findet sich ja ein Leser hier, der einen Tipp für mich hat.
    Grüße
    Michel

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  8. Könnten sich zwei Bekannte nicht gegenseitig als zB Gärtner/Vermögensberater für 451€ im Monat einstellen? Der Stundenlohn könnte entsprechend hoch sein, damit nicht zu viele Stunden anfallen. Bleiben natürlich noch die Arbeitgeberbeiträge, welche aber 100€ nicht übersteigen. Dazu käme die steurliche Absetzbarkeit von in meinem Bsp. Gartengeräten.

    Wo würden hier die Hürden sein?

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  9. Das finde ich zwar alles sehr spannend , bezweifele aber das eine rückkehr aus der Selbstständigkeit , siehe auch Blog Der Privatier , betreff §5 ,§ 6 SGB V , dieses im fortgeschrittenen Alter , noch so einfach zulässt . Vermutlich wird es über 55 besonders schwer werden , nochmal freiwilliges Mitglied , in der GKV , und daran anschliessend in der GKVdR zu werden .
    Ich prüfe diese rechtlichen möglichkeiten gerade durch ,
    Dazu ist auch Telefonnr. 0800-0117722 Unabhängige Patientenberatung Deutschland und auch weiterhin das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeiums möglicherweise sehr Hilfreich .

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  10. Eben gerade KEINE Selbstständigkeit, sondern "normale" sozialversicherungspflichtige "Midi-Jobs" in der GKV. Damit würden Beiträge auf die Kapitalerträge entfallen. Man kann schließlich auch Pfleger etc einstellen, ohne unternehmerisch tätig zu sein. So kann man Frührentnern, ohne dass man sich teuer privat/freiwillig gesetzlich versichern müsste

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  11. Setzt aber vorraus , das A) Angestellten/Arbeiter Verhältniss von mindestens 24 Monate , um dann danach über AA weiterhin eine Pflicht und ggf. dannach ( Wenn Anspruch ausläuft ) eine freiwillige oder ggf. pflichtige Versicherung hinzubekommen , und weiterhin muss dieses ( So im Moment mein Verständnis ) mindestens 50,1 Prozent der monatlichen Einkünfte ausmachen . D.h. 50,1 Prozent der Einkünfte müssten dann NICHT aus passiven Einkommen stammen , sondern aus aktiven Einkommen . Sollten also z.B. 1000,00 Euro aus passiven Einkommen stammen , müssten dann 1001,00 Euro aus aktiven Einkommen stammen. Oder sehe ich da etwas falsch ??? . Also 1) Erstmal einen normalen Job angenommen , um Rückkehr von der privaten KV in die GKV hinzubekommen , und dann 2) evt. im Anschluss eine Minderung des Arbeitslohns über z.B. Teilzeit , und dann 3) ggf. Arbeitslosigkeit nach 24 Monaten Arbeiten ,oder Minijob um dann im Anschluss weiterhin eine KV Pflicht in GKV auszulösen.
    Oder ist hier meine Sichtweise falsch , bei Rückkehr von Privat auf Gesetzliche KV Pflicht bei passiven EK von z.B. 1000,00 Euro ??? , müssten ja dann ggf. 1001,00 Euro / Monatlich verdient werden . Und dann wäre ja noch die Frage Brutto oder Netto ??? . Oder sollte es so sein , das wenn man den ersten Tag normal Angestellt ist , auch automatisch wieder Pflichtversichert ist und sich bei der privaten KV abmelden kann, solange man unter Beitragsbemessungsgrenze fällt . Sollte jemand Erfahrungen mit der Rückkehr aus der privaten KV in die GKV unter berücksichtigung bereits passiver Einkommensströme haben , wäre ich für eine Antwort Dankbar .

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  12. Es gibt noch eine Möglichkeit die Krankenkassenbeiträge im Griff zu halten. Diese ist allerdings nicht für alle anwendbar. Wer selbständig, hauptberuflich künstlerischen Tätigkeiten nachgeht, der kann der Künstler Sozialkasse (KSK) beitreten. Die Beitragskosten werden dann aufgeteilt zwischen der KSK und dem sozialvericherungspflichtigen Mitglied. Man hat dann Mindestbeiträge zu zahlen für Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung. Die Mindestbeträge sind allerdings deutlich geringer angesetzt. Zur Zeit dieses Schreibens (2018) sind diese Mindestbeiträge
    30,23 EUR; 37,05 EUR; 6,47 EUR jeweils für Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung.

    Wenn man Mehreinnahmen durch künstlerische Tätigkeiten ausweist, erhöhen sich die Beiträge gemäß einem Regelsatz.

    Aber somit ist man sehr günstig sozialversichert. Wie man sich für die Mitgliedschaft bei der KSK qualifiziert kann man auf deren Seite nachlesen. Man muss eben hauptberuflich, selbständig einer "künstlerischen" Tätigkeit nachgehen. Das geht meines Wissens als Fotograf, Künstler (Video, Klassisch, Musikalisch(?), ...), aber auch zB. als Games-Entwickler. Bei der Bewerbung zur Mitgliedschaft muss man Nachweise der künstlerischen Tätigkeit erbringen.

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