In einer früheren Artikelserie hatten wir uns bereits das Thema Steuern bei ETFs angeschaut. Auch die Besteuerung von Aktien, insbesondere die unterschiedliche Handhabung bei der ausländischen Quellensteuer war hier bereits Gegenstand. Nun machte mich ein Leser des Blogs auf einen offenbar neuen Sachverhalt der unterschiedlichen Handhabung bei der Besteuerung der Kapitalrückzahlung aufmerksam, der mir ebenfalls bis dato unbekannt war.