Mittwoch, 29. Mai 2013

Bei ausländischer Quellensteuer Doppelbesteuerung vermeiden

Nicht nur in Deutschland, sondern auch außerhalb des Bundesgebietes befinden sich sehr viele interessante und profitable Unternehmen mit ordentlichen Dividendenzahlungen. Doch bei einigen Ländern gibt es, spätestens wenn die Ausschüttung der Dividende erfolgt, beim Anleger einen faden Beigeschmack. Die Besteuerung frisst einen Großteil der Dividendenausschüttung auf. Zwar lässt sich die doppelt besteuerte Geldausschüttung wieder zurückholen, allerdings mit teilweise erheblichem Aufwand und Bürokratie.


So ging es mir, als ich vor ein paar Jahren mit Freude einige kanadische Aktien ins Depot holte. Gut, die hohen Handelsgebühren konnte ich noch verschmerzen, aber als die erste Dividendenausschüttung erfolgte, war die Begeisterung bei mir beeinträchtigt, um es diplomatisch zu formulieren.

Etliche Staaten erheben auf Dividenden eine Quellensteuer, wenn sich die Aktien in den Händen ausländischer Investoren befinden. Bei der Höhe der an den jeweiligen Fiskus zu zahlende Steuer gibt es je nach Land zudem deutliche Unterschiede. Die Quellensteuer beträgt zwischen 0 und 35%. Um diesen Prozentsatz verringern sich die Ertragsausschüttungen, wenn Anleger diese auf ihrem Depot gutgeschrieben bekommen. Sofern der Dividendenertrag den Sparerfreibetrag überschreitet, greift zudem noch die in Deutschland gültige Abgeltungssteuer (Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer). Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit mehreren Dutzend Staaten ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) getroffen, wonach 15% der Quellensteuer anrechenbar sind.

Was heißt dies nun für Anleger?
In allen Ländern, in denen eine Quellensteuer zwischen 0 und 15% auf Aktien erhoben wird, können sich Investoren diesen Wert auf ihre Besteuerung anrechnen lassen. In der Regel tut dies die Bank ungefragt und man muss nichts weiter unternehmen. Der deutsche Fiskus erhält also nur anteilig den "Steuerbetrag auf Dividendenausschüttung" = "Abgeltungssteuer" - "ausländische Quellensteuer".

Kompliziert und aufwändiger wird es, wenn im Ausland eine höhere Quellensteuer als 15% erhoben wird. Denn in diesen Fällen muss man sich an das Finanzamt des jeweiligen Landes wenden und einen Antrag zur Rückerstattung stellen. Je nach Gesetzen der Länder hat man es mit unterschiedlichen Hindernissen und einer guten Portion Bürokratie zu tun. Es gab auch schon Fälle, bei denen Anleger erst nach Jahren ihren zuviel entrichteten Ertrag zurückbekamen.

Länder mit niedrigen Quellensteuern
Kommen wir zu einigen Ländern, die für deutsche Anleger völlig unproblematisch sind.
Überhaupt keine Quellensteuer fällt zum Beispiel an in:
  • Australien
  • Singapur
  • Großbritannien

Unter anderem folgende Ländern sind zumindest noch investorenfreundlich, weil sie sich auf 15 Prozent Quellensteuer beschränken, die in Deutschland anrechenbar sind:
  • USA
  • Luxemburg
  • Niederlande

Vor allem die USA sind ein beliebtes Land für Dividenden-Aktien. Die meisten Dividenden-Aristokraten mit langer Historie stetig ansteigender Ertragsausschüttungen sind in den USA ansässig. Umso erfreulicher ist die Steuerpolitik beider Länder (USA und Deutschland) bezüglich Anleger in Deutschland, die US-amerikanische Aktien im Depot haben.

Aber natürlich gibt es auch in Australien dividendenstarke Unternehmen, daher bleibt zu hoffen, dass die freundliche Steuerpolitik des Landes für Investoren erhalten bleibt.

Länder mit hohen Quellensteuern
Folgende Länder behalten eine höhere Quellensteuer ein, die sich der Anleger anschließend erst mühsam wieder zurückholen muss (nur eine Auswahl, keine vollständige Liste):
  • Polen: 19%
  • Italien: 20%
  • Spanien: 21%
  • Österreich: 25%
  • Kanada: 25%
  • Finnland: 30%
  • Frankreich: 30%
  • Schweiz 35%

Steuern können sich ändern
Bedenken sollte man jedoch, dass sich die Quellensteuer jederzeit ändern kann. Insbesondere in Zeiten geringer Steuereinnahmen oder klammer Staatshaushalte greifen Volksvertreter gerne auf eine Erhöhung der Steuern zurück.
Über den aktuellen Stand können Sie sich jederzeit beim Bundeszentralamt für Steuern informieren.

Lohnt sich der Aufwand finanziell überhaupt?
Viele Banken bieten ihren Kunden Antragsformulare für die Rückerstattung der zuviel entrichteten Steuern an oder gegen eine Gebühr übernimmt diese Dienstleistung die eigene Bank. Da diese Gebühr pro Land fällig wird, sollte man zuvor nachrechnen, ob sich der Aufwand finanziell überhaupt lohnt.
Um auf meine eigene Erfahrung mit den kanadischen Aktien zurückzukehren. Bei der Comdirect war auf der zur Dividendenausschüttung mitgelieferten Mitteilung bereits der Hinweis enthalten, dass sich der Aufwand finanziell nicht rentieren würde. Denn gerade bei niedrigen Beträgen sind die Gebühren der Bank höher als die Rückerstattungssumme.

comdirect
ETFs nehmen einem diesen Aufwand ab
Wer einen ETF erwirbt, in dem Aktien aus Ländern mit einer hohen Quellensteuer enthalten sind, dann nimmt das Fondsmanagement den Investoren diesen Aufwand ab. In einem Europa-ETF braucht man sich als Anleger nicht darum zu kümmern, ob die Aktien aus der Schweiz oder Frankreich kommen. Dies ist sicherlich einer der Vorteile von Exchange Traded Funds. Aber der Vollständigkeit muss ich hier auch darauf hinweisen, dass bei ETFs auf andere steuerrelevante Aspekte zu achten ist. Mehr zur generellen Besteuerung im Beitrag "ETF - Teil 3a" und zum noch nicht endgültig geklärten Sachverhalt der intransparenten Fonds und einer möglichen "Strafbesteuerung" im Artikel "ETF - Teil 3b".

Noch ein kurzer Hinweis: Wie immer sind die Ausführungen in den Artikeln rein informativ. Trotz umfangreicher Recherche ersetzen sie keine steuerliche Beratung. Setzen Sie sich im Zweifelsfall mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.

Zum Weiterlesen:

8 Kommentare:

  1. Bei den Ländern mit hohen Quellensteuern muß man mE auch berücksichtigen, wie aufwendig das Rückerstattungsverfahren ist.
    Hinsichtlich der Schweiz ergeben sich da die geringsten Schwierigkeiten und der Unterschied zu einem ETF auf den SMI (z.B. ishares SMI DE0005933964), der nur eine Div-Rendite von 1,82% ausweist und einer Direktanlage in z.B. Nestlé oder Novartis ist schon erheblich. Außerdem gibt es hier auch genügend Anleitungen im Netz, um Fehler zu vermeiden.

    Ärgerlich ist dagegen eine Div-Ausschüttung aus Spanien und Norwegen. Beide Länder erheben eine hohe Quellensteuer, die zwar - unter gewissen Voraussetzungen - bei Kleinanlegern voll erstattet wird. Dieser Umstand führt dazu, daß neben der ausl. Quellensteuer iHv 21% (Spanien) auch die deutsche Abgeltungssteuer von 25% abgezogen wird - also sind fast 50% der Div. "futsch".

    In anderen Ländern, z.B. Polen lohnt es sich mE wg. 4% Differenz (15% werden lt. DBA angerechnet) nicht, Anträge zu stellen. Ähnliches könnte für Italien gelten, das seine Quellensteuer auf 20% gesenkt hat (nicht mehr 27% wie oben).

    Generell halte ich es für "merkwürdig", daß die EU alles tut, um die Steuerhinterziehung und -vermeidung zu bekämpfen, aber offensichtlich nicht der in der Lage ist, ein EU-einheitliches System zur schnellen und unbürokratischen Erstattung der Quellensteuer einzuführen. Das kann doch nicht so schwer sein - die USA erheben ja schließlich auch nicht die normale Quellensteuer von 30%. Ist durch die Bank sichergestellt, daß der Empfänger nicht in den USA steuerpflichtig ist, wird die Quellensteuer auf den anrechenbaren Satz von 15% ermäßigt.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Danke für die Korrektur (ist im Artikel geändert) und den wertvollen Ergänzungen.

      Gerade was Steuern angeht, muss ich mich ebenfalls immer wieder wundern. Das könnte man innerhalb der EU sicherlich noch wesentlich Anlegerfreundlicher gestalten.

      Aber leider gibt es auch bei ETFs für Anleger steuerlich so einiges zu beachten, wenn ich an ausländische Thesaurierer oder eine potenziell drohende Strafsteuern denke.

      Löschen
    2. Hallo Lars Hattwig und Blog,
      hier ein kleines update zum Thema Quellensteuer Ausland vom Juli 2015:

      Da viele interessante ETFs in Irland domiziliert sind, habe ich mich bei der Consorsbank mal nach der entsprechenden Regelung erkundigt.
      Der Quellensteuersatz in Irland liegt aktuell bei 20%.
      Die Consorsbank bietet für die Rückforderung auch ein Formular zum download an, nimmt aber satte € 91,36 Gebühren für den Vorgang. "Bitte gehen Sie sicher, ob anhand dieser Informationen eine Rückforderung für Sie rentabel ist", heißt es da. Nun, dem kann ich mich nur anschließen... :-)

      In diesem Zusammenhang eine Anregung:
      Die sehr schöne excel-Aufstellung "ETF Rendite premium" beinhaltet bislang keine Angaben zum Domizil des jeweiligen ETF - was ja aber für Adepten des passiven Einkommens und Dividendenstrategen ganz wesentlich ist, eben wg. der Quellensteuer. Es wäre natürlich wieder eine Menge Arbeit, aber...wenn es das noch gäbe, würde die Liste noch mehr aufgewertet.

      Ich dachte übrigens lange Zeit, das Domizil eines ETF ließe sich anhand der ersten Buchstaben der ISIN erkennen (z.B. DE000A0LGQJ9)...weit gefehlt (siehe Beispiel: Domizil ist Irland). Gibt es hier einen Trick oder muss man das jeweils einzeln überprüfen?

      Für die Mühe, den ganzen schönen Blog
      herzlichen Dank

      Martin Gruber, Berlin


      Löschen
    3. Hallo Martin Gruber,
      zunächst einmal danke für die Information von der Consorsbank und den Vorschlag zum Domizil des ETFs. Diesen werde ich mir durch den Kopf gehen lassen.
      Als schnelle Lösung sind in der Tabelle "ETF Rendite Premium" ganz links die ETF-Anbieter verlinkt. Oft genügt schon ein Klick auf den Link und es öffnet sich die Hauptseite, auf der auch der "Sitz" des jeweiligen ETFs zu sehen ist. So zum Beispiel bei den iShares-ETFs. Bei anderen Anbietern muss man manchmal etwas suchen.

      Dennoch bin ich überrascht über einen Quellensteuersatz von 20% auf ETFs mit Domizil Irland. Mein letzter ETF aus Irland mit einer Ausschüttung war erst vor wenigen Tagen. Über die erste Ausschüttung von WisdomTree hatte ich berichtet.
      Bei der Comdirect wurden mir ganz normal Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in üblicher Höhe abgezogen. In der steuerlichen Abrechnung war weder etwas von einer ausländischen Quellensteuer angegeben, noch wurde sie irgendwie verdeckt als Steuer abgezogen. Sonst hätte ich ja einen höheren Abzug als die üblichen knapp 26% gehabt.

      Hat noch wer bei einem ETF aus Irland eine erhöhte Steuerbelastung gehabt, die er sich mühsam oder sogar teuer zurückholen musste?

      Löschen
  2. Interessanter Artikel, vielen Dank für die Infos, hat mir weitergeholfen!

    AntwortenLöschen
  3. Hallo Herrr Hattwig,

    muss bezüglich der Quellensteuer bei Divi-Aktien aus den USA denn jetzt ein Antrag gestellt werden, oder braucht man hier nicht aktive werden?

    Lg
    Dieter

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ich musste bei der Comdirect oder Consorsbank nie einen solchen Antrag ausfüllen und die Quellensteuer wurde korrekt verrechnet (also 15% an das Finanzamt in den USA und der übrige Anteil von rund 11% (ohne Kirchensteuer) ging an den deutschen Fiskus).
      Das kann aber möglicherweise bei anderen Banken insofern anders sein, dass dort irgendwelche Anträge (einmalig) ausgestellt werden müssen.

      Hat sonst wer andere Erfahrungen mit der Quellensteuer in den USA gemacht?

      Löschen
  4. Erleichterung bei spanischer Quellensteuer!

    Auch aus Spanien gibt es einige gute Dividendenzahler wie zum Beispiel Telefonica oder Banco Santander. Doch die Freude über
    die Dividendenzahlungen wurde bislang durch eine sehr hohe Besteuerung arg getrübt. Spanien verlangt eine Quellensteuer
    von 21% auf Dividendenzahlungen. Bislang bekamen deutsche Anleger diesen Abzug gar auf nicht auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet, nicht einmal 15% wie es zum Beispiel mit Dividenden aus den USA üblich ist. Das bedeutete eine Besteuerung von 46%.

    Rückwirkend ab Anfang 2015 werden nun bei spanischen Dividenden 15% automatisch angerechnet, also zahlt man als deutscher Steuerzahler nun 15% anrechenbare spanische Quellensteuer + 10% deutsche Abgeltungssteuer + 6 spanische Quellensteuer, die man sich zurückholen müsste.

    Hier der Link: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2015-03-18-anrechnung-spanischer-quellensteuer-auf-deutsche-abgeltungsteuer-ab-2015.html

    Diese Neuregelung macht spanische Dividenden-Aktien nun für deutsche Anleger attraktiver. Statt 46%, zahlt man nun nur noch
    31% Steuern und davon kann man sich noch 6% beim spanischen Finanzamt zurückholen.

    AntwortenLöschen

Bitte kein Spam und beleidigende Äußerungen!