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Donnerstag, 19. Dezember 2013

Vorsicht bei zuviel Werbung - Beispiel Genussrechte von Prokon

Gegen Werbung ist meiner Meinung nach nichts auszusetzen. Jeder, der etwas anzubieten hat, was anderen einen Vorteil bringen kann, sollte in einem gewissen Umfang dafür werben. Nur auf diese Art und Weise erfahren auch möglichst viele Menschen von dem Produkt oder der Dienstleistung. Nur wenn die Werbung einen auf Schritt und Tritt quasi bis in die eigenen vier Wände verfolgt, ist es ein bisschen zuviel der gewünschten Aufmerksamkeit. Wer kennt nicht die Postwurfsendungen, Werbung in Bus, S- und U-Bahnen sowie in TV-Spots für Genussrechte vom Stromanbieter Prokon mit einer satten Verzinsung von 6 bis 8%. Nun sollen die Gelder der Anleger akut gefährdet sein.