Im ersten Teil des zweiteiligen Artikels "Elternunterhalt im Pflegefall - wann müssen Kinder zahlen" haben wir uns angeschaut, in welchen Fällen Kinder verpflichtet werden können für ihre Eltern zu zahlen, sofern die Eltern die Pflege nicht aus eigener Tasche bezahlen können. Hier im zweiten Teil schätzen wir ab in welchem Fall eine zusätzliche Pflegeversicherung notwendig oder vielleicht sogar nützlich sein kann. Zudem versuchen wir einzugrenzen was mit dem Vermögen von Privatiers passiert.
Da beim Schreiben ziemlich viel Text entstanden ist, gibt es zu diesem Thema einen ersten Teil und einen zweiten Teil.
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Sonntag, 22. März 2015
Dienstag, 17. März 2015
Teil 1 - Elternunterhalt im Pflegefall - wann müssen Kinder zahlen?
Durch einen aktuellen Fall im Bekanntenkreis, interessiert mich derzeit das Thema Elternunterhalt im Pflegefall, also in welchen Fällen Kinder vom Gesetz her für die Pflege ihrer Eltern bezahlen müssen. Das ist aus verschiedenen Gründen ein durchaus schwieriges Thema, aber ich finde es passt dennoch hierher. Denn jeder mit einem gewissen Geldvermögen oder mit ordentlichen Einkünften - sei es aus der Erwerbstätigkeit oder aus Zinsen, Dividenden und Mieten - kann in bestimmten Fällen zur Zahlung verpflichtet werden. Das könnte soweit gehen, dass das eigene Vermögen bzw. investierte Kapital abgebaut oder sogar aufgebraucht werden muss.
Da beim Schreiben ziemlich viel Text entstanden ist, gibt es zu diesem Thema einen ersten Teil und einen zweiten Teil.
Da beim Schreiben ziemlich viel Text entstanden ist, gibt es zu diesem Thema einen ersten Teil und einen zweiten Teil.
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