Im ersten Teil des zweiteiligen Artikels "Elternunterhalt im Pflegefall - wann müssen Kinder zahlen" haben wir uns angeschaut, in welchen Fällen Kinder verpflichtet werden können für ihre Eltern zu zahlen, sofern die Eltern die Pflege nicht aus eigener Tasche bezahlen können. Hier im zweiten Teil schätzen wir ab in welchem Fall eine zusätzliche Pflegeversicherung notwendig oder vielleicht sogar nützlich sein kann. Zudem versuchen wir einzugrenzen was mit dem Vermögen von Privatiers passiert.
Da beim Schreiben ziemlich viel Text entstanden ist, gibt es zu diesem Thema einen ersten Teil und einen zweiten Teil.
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Sonntag, 22. März 2015
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