tag:blogger.com,1999:blog-2029630451170724334.post6532570016444890153..comments2023-05-20T11:30:43.959+02:00Comments on finanziell umdenken!: Kosten als Privatier - Vorzeitig in den "Ruhestand", Teil 4aLars Hattwighttp://www.blogger.com/profile/01837256363116840234noreply@blogger.comBlogger12125tag:blogger.com,1999:blog-2029630451170724334.post-37566929847183026422013-08-25T17:41:06.196+02:002013-08-25T17:41:06.196+02:00Prima, dass ist doch eine gute und differenzierte ...Prima, dass ist doch eine gute und differenzierte Aussage!<br /><br />Dass man in einem Blog - ob als Autor oder Kommentator - nicht immer völlig richtig liegt oder immer alles vollumfänglich wiedergibt, ist doch verständlich. Dafür ist der Sachverhalt auch nicht ganz einfach zu durchschauen. Und letztendlich ist ein Blog doch zum Diskutieren, Recherchieren und Austauschen von Meinungen da. :-)<br /><br />Viele Grüße<br />Larsfinanziell umdenkenhttp://finanziell-umdenken.blogspot.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2029630451170724334.post-75230688522887062942013-08-25T16:39:24.987+02:002013-08-25T16:39:24.987+02:00Hallo Lars,
ich hatte ja versprochen, mich noch e...Hallo Lars,<br /><br />ich hatte ja versprochen, mich noch einmal bei einem befreundeten Steuerexperten zu erkundigen, wie es sich denn nun genau verhält, mit dem steuerfreien Grundbetrag von 8.130 € (für Ledige) einerseits, den Einkünften aus Kapitalerträgen und der Abgeltungssteuer andererseits.<br /><br />Nun - ich würde mal sagen (salomonisches Urteil): Wir haben beide Recht ! Aber ich will es auch gerne zugeben: Du hast ein bißchen mehr Recht.<br /><br />Es gibt nämlich zwei Varianten der Besteuerung: Bei der ersten (der von dir erklärten Version) ist es in der Tat so, dass es mit der über die Abgeltungssteuer bezahlten Steuer auf die Kapitaleinkünfte erledigt ist. Wie der Name schon sagt: "Abgegolten".<br />Diese Kapitaleinkünfte werden NICHT zu dem sonstigen Einkommen hinzuaddiert. Ein weiteres Einkommen in Höhe von 8.130 Euro bleibt also bei einem Ledigen steuerfrei. Insofern war Deine Darstellung völlig korrekt.<br /><br />Bei der zweiten Variante (der von mir erwähnten) ist es aber so, wie ich es erläutert habe: Alle Einkommen (auch die Kapitaleinkünfte) werden zu einer Summe (dem zu versteuerden Einkommen) zusammenaddiert und auf diese Summe dann die Einkommensteuer berechnet.<br />Die über die Abgeltungssteuer bereits im Laufe des Jahres einbehaltene Steuer wird natürlich angerechnet.<br /><br />Die erste Variante (feste Besteuerung der Kapitaleinkünfte mit 25%) wird dann angewandt, wenn der persönliche Steuersatz höher ist als eben diese 25%. In diesem Falle bleibt es bei der abgeltenden Wirkung der AbgSt. und die Kapitaleinkünfte werden nicht weiter berücksichtigt.<br />Die zweite Variante (Besteuerung der Kapitaleinkünfte mit individuellem Steuersatz) wird dann angewandt, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist als 25%. Hier werden alle Einkünfte zusammengenommen und mit demselben Steuersatz versteuert.<br /><br />Welche der beiden Varianten zum Tragen kommt, berechnet das Finanzamt im Zuge der Feststellung des Einkommensteuer-Bescheides anhand der sog. "Günstigerprüfung".<br />D.h. die für den Steuerpflichtigen günstigere Variante kommt zum Tragen. Dies kann das Finanzamt aber natürlich nur machen, wenn die Kapitaleinkünfte per Anlage KAP eingereicht werden!<br /><br />Ich schätze einmal, dass bei einem Großteil unserer Leser der Steuersatz über 25% liegen wird, so dass in der Regel die von Dir erläuterte erste Variante die bedeutendere ist.<br />Insofern hast Du ein bißchen "mehr Recht". Aber gerade für den angehenden Privatier (oder auch Rentner) kann es durchaus sein, dass der Steuersatz auch einmal unter die 25% fällt und die zweite Variante zur Anwendung kommt.<br />So war es bei mir z.B. im Jahre 2012 (Steuersatz von ca. 6%, siehe auch meine Beiträge zum Thema "Die hohe Kunst der Steuerplanung") und so wird es auch in diesem Jahr 2013 sein. In solchen Fällen sollte UNBEDINGT die Anlage KAP eingereicht werden, denn sonst verschenkt man bares Geld !<br />Ganz nebenbei und zum Abschluss sei noch erwähnt, dass es auch eine ganze Reihe von Gründen gibt, die es zwingend erforderlich machen, die Anlage KAP einzureichen.<br />Ein Nachteil entsteht durch die Erklärung der Kapitaleinkünfte nicht. Es sei denn, man sieht die Offenlegung an sich bereits als Nachteil an. Da gibt es sicher unterschiedliche Auffassungen.<br /><br />So - ich hoffe, ich konnte die Verwirrung nun komplett machen und möchte mich dafür entschuldigen, dass ich die Sachlage in meinem ersten Kommentar nicht ganz korrekt wiedergegeben habe.<br /><br />Gruß, Der PrivatierDer Privatierhttp://www.der-privatier.comnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2029630451170724334.post-3131008045289470122013-08-23T05:56:28.211+02:002013-08-23T05:56:28.211+02:00Mir ist jetzt noch eine andere Formulierung zu die...Mir ist jetzt noch eine andere Formulierung zu dieser Fragestellung über den Weg gelaufen, die ich im Artikel ergänzt habe. <br />@Privatier: Ich fürchte langsam, dass Du Recht haben könntest. Irgendwie dreht sich alles um die Grenze des Grundfreibetrags (von derzeit 8130 Euro bei Nichtverheirateten). Aber ich bin schon gespannt, was Deine Recherchen zu dieser Problematik ergeben.<br /><br />VG<br />Larsfinanziell umdenkenhttp://finanziell-umdenken.blogspot.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2029630451170724334.post-85054756882970684402013-08-18T13:03:16.692+02:002013-08-18T13:03:16.692+02:00Vielen Dank für den sehr interessanten Erfahrungsb...Vielen Dank für den sehr interessanten Erfahrungsbericht. Und über die letzten beiden Sätze wird der eine oder andere sicherlich ins Grübeln kommen.<br /><br />Ich wünsche viel Erfolg als Privatier in Kanada!<br />VG<br />Larsfinanziell umdenkenhttp://finanziell-umdenken.blogspot.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2029630451170724334.post-8481378616610102462013-08-18T05:12:39.646+02:002013-08-18T05:12:39.646+02:00Ich lebe in Kanada. Sicherlich nicht das günstigst...Ich lebe in Kanada. Sicherlich nicht das günstigste Land, jedoch braucht man hier keine Krankenversicherung zu zahlen. Das erspart mir schon viel. Meine Frau und ich waren privat versichert und haben dennoch viel selbst gezahlt, da wir eine große Selbstbeteiligung gewählt hatten. Energiekosten sind bedeutend günstiger. Desweiteren kann, wer sich auskennt, auch beim Einkauf sparen. Es können viele Coupons erworben werden oder beim Kauf Tankrabatte, etc. Hier gilt noch bei realisierten Aktiengewinnen, daß man nach aktuellen Stand nur 50% des Gewinns versteuern muß. Man kann sich mit seiner Frau gemeinsam veranlagen. Dividenden sind allerdings genauso wie in Deutschland voll zu versteuern. Dafür sind die Abzugsmöglichkeiten besser und der Steuersatz. Bitte, das ist nur mal ein grober Überblick. Wir haben den Schritt nie bereut. Ich gebe zu ich hatte zuerst Panama im Blick. Aber ich spreche kein Spanisch und man muß ja doch etwas kommunizieren können. Im Haus kommt man sich hier wie in Deutschland vor. Deutsches Radio, dt. Fernsehen, Filme, Nachrichten, Skype nach zu Hause.... Dank Internet alles möglich. Viel Erfolg auf dem Weg zum Privatier. Es gibt nichts besseres. Denn das Wirkliche was man erwirbt ist Lebenszeit und die kann man nicht erweitern. Übrigens, Reichtum liegt in der Armut der Bedürfnisse. LGAnonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2029630451170724334.post-87556604866736400572013-08-17T18:07:53.912+02:002013-08-17T18:07:53.912+02:00Ich bemerke gerade, dass das Thema "vorzeitig...Ich bemerke gerade, dass das Thema "vorzeitig aus dem aktiven Erwerbsleben auszusteigen" noch beliebig erweiterbar ist. Schon alleine, wenn man in z.B. zehn anderen Ländern die Unterschiede zu Deutschland herausarbeitet, könnten noch viele weitere Artikel geschrieben werden.<br /><br />In welchem Land befinden Sie sich gerade und welche Unterschiede gibt es zu Deutschland? Vielleicht könnten Sie dazu etwas berichten?finanziell umdenkenhttp://finanziell-umdenken.blogspot.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2029630451170724334.post-32079467198172241752013-08-17T18:01:45.324+02:002013-08-17T18:01:45.324+02:00Vielen Dank, das wäre sehr hilfreich, um hoffentli...Vielen Dank, das wäre sehr hilfreich, um hoffentlich diese Unklarheit zu beseitigen.finanziell umdenkenhttp://finanziell-umdenken.blogspot.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2029630451170724334.post-55488806311282059102013-08-17T09:48:15.515+02:002013-08-17T09:48:15.515+02:00@Lars:
Ich bin bei dem von Dir genannten Beispiel...@Lars: <br />Ich bin bei dem von Dir genannten Beispiel momentan etwas unsicher. Das liegt aber daran, dass ich die "Abgeltungs"-Steuer für mich selber nie in ihrem eigentlichen Sinne (nämlich "abgeltend") genutzt habe.<br />Ich habe bisher IMMER ALLE meine Kapitaleinkünfte per Anlage KAP deklariert und somit haben diese immer auch die Summe des zu versteuernden Einkommens beeinflusst. Für mich gibt es einfach zu viele Punkte, die die Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP begründen (z.B. ausländische Einkünfte, Kirchensteuer, Verrechnung von Verlusten, Verrechnung verschiedener Banken, usw.).<br />Darüberhinaus wäre es auch in manchen Fällen (bei niedrigem Steuersatz) auch sehr ratsam, die Anlage KAP auch dann auszufüllen, wenn es man es nicht muss.<br />Aber dein Beispiel ist interessant und ich werde versuchen, den Fall am nächsten Wochenende einmal mit einem Experten beim gemeinsamen Laufen zu diskutieren. Mal sehen, was er dazu sagt...<br /><br />@Dummerchen:<br />Es gibt keine Unterschiede zwischen Angestellten, Privatiers oder Selbständigen. Da werden schon alle gleich behandelt. Und wo das Einkommen herkommt, ist für die Besteuerung auch uninteressant. Ausnahme: Kapitalerträge werden mit max. 25% versteuert.<br />Der Privatierhttp://www.der-privatier.comnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2029630451170724334.post-24050366415750929452013-08-16T18:09:39.980+02:002013-08-16T18:09:39.980+02:00Ich wollte nur mal anmerken, daß man nicht unbedin...Ich wollte nur mal anmerken, daß man nicht unbedingt auf Biegen und Brechen in Deutschland bleiben muß. Das löst das steuerliche Problem und die Lebenshaltungskosten sinken stark.<br />Vielleicht eine Möglichkeit für den einen oder anderen. Für mich war es die beste Entscheidung. Viel Erfolg.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2029630451170724334.post-27775054127101070052013-08-16T17:48:01.514+02:002013-08-16T17:48:01.514+02:00Hmm, klingt im ersten Moment nicht plausibel:
Was...Hmm, klingt im ersten Moment nicht plausibel: <br />Was unterscheidet <br />a) einen sich als Privatier bezeichnenden Selbständigen mit Geldanlagen aus denen Einnahmen generiert werden von <br />B) einem sich nicht als Privatier bezeichnenden Selbständigen mit Geldanlagen aus denen Einnahmen generiert werden? <br />Zahlen Selbständige nicht Abgeltungssteuer wie Angestellte? Oder hängt die Besteuerung etwa davon ab, aus welcher Einkommensart das Groß der EInkünfte erzielt wird?<br />Verwirrter Gruß<br />DummerchenDummerchennoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2029630451170724334.post-17115882937685801502013-08-16T16:22:57.699+02:002013-08-16T16:22:57.699+02:00Vielen Dank für den guten Hinweis. Das ist dann ta...Vielen Dank für den guten Hinweis. Das ist dann tatsächlich zumindest teilweise eine andere Aussage. Nach meinem Kenntnisstand unterliegen Kapitalerträge der Abgeltungssteuer. Aber wenn man diese einmal gezahlt hat, dann sind diese Einkünfte abgegolten. Aber das scheint dann nach Deinem Einwand nicht der Fall zu sein.<br /><br />Angenommen jemand erhält pro Jahr 30.000 Euro an Zinsen und Dividenden und zahlt die entsprechende Abgeltungssteuer. Damit würde die Grenze von 8130 Euro bereits überschritten und bei jedem weiteren - irgendwie anders - verdienten Euro würde sofort die Einkommenssteuer greifen.<br />Ist das so korrekt? Dann müsste ich die Passage im Artikel noch einmal modifizieren.<br /><br />VG<br />Larsfinanziell umdenkenhttp://finanziell-umdenken.blogspot.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2029630451170724334.post-43176070864411866612013-08-16T08:37:34.036+02:002013-08-16T08:37:34.036+02:00Hallo Lars,
ich bin zwar kein Steuerfachmann, ab...Hallo Lars, <br /><br />ich bin zwar kein Steuerfachmann, aber inzwischen kenne ich mich (zumindest soweit es meine eigene Situation betrifft) mit Steuern schon ganz gut aus. Wahrscheinlich werden auch deshalb in meinem Blog insbesondere die Beiträge über Steuern besonders oft und gerne gelesen.<br /><br />Und ich will hier auch nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen, zumal ich denke, dass Du es schon völlig richtig gemeint hast, aber eine spezielle Formulierung könnte doch u.U. von Deinen Lesern falsch interpretiert werden. Es geht um den Satz: "...kann aktuell pro Monat noch 677,50 Euro (bzw. 8.130 Euro im Jahr) dazuverdienen, ohne dass Einkommenssteuern anfallen."<br /><br />Im Kern ist die Aussage richtig. Aber das Wort "dazuverdienen" könnte mißverstanden werden. <br />Es geht nämlich hier nicht etwa darum, dass zu irgendetwas etwas hinzu gezählt werden kann, sondern die von Dir richtig genannten Grenzen beziehen sich immer auf das GESAMTE zu versteuernde Einkommen. Also auf die Summe aus Mieten, Dividenden, Kursgewinnen, Renten(!), Selbständigkeit und Minijobs. Die 8 oder 16 TEuro können also nirgendwo "hinzu" gerechnet werden, sondern sie dürfen insgesamt nicht überschritten werden, damit keine Steuern anfallen.<br /><br />Und es geht eben um das ZU VERSTEUERNDE Einkommen. Die Einkünfte können meistens höher sein, da entweder nicht alles versteuert werden muss (z.B. Renten), oder aber noch andere Aufwendungen (Vorsorge) oder Pauschalen abgezogen werden können.<br /><br />Wie gesagt: Im Grunde ist Deine Aussage richtig, ich wollte es nur noch ein wenig präzisieren.<br /><br />Gruß, Der Privatier<br />Der Privatierhttp://www.der-privatier.comnoreply@blogger.com