Freitag, 18. März 2016

Neue Besteuerung von Investments-Fonds ab 2018 - betrifft auch ETFs

Die Bundesregierung reformiert die Fondsbesteuerung. In- und ausländische Fonds sollen gleichgestellt werden. Ab dem Jahr 2018 kommt es nicht nur zu kleineren Änderungen bei der Besteuerung von Investments-Fonds, sondern quasi zu einem Systemwechsel. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf in die Wege geleitet. Fand die Besteuerung bislang hauptsächlich beim Anleger statt, soll dies zukünftig auf Fondsebene passieren. Wie immer bei solchen Änderungen wird es Gewinner und Verlierer geben. Gerade für Leser dieses Blogs aus Deutschland, die häufig Freunde von hochausschüttenden ETFs sind, entfällt dadurch ein dicker Nachteil, nämlich die Strafsteuer auf intransparente Fonds.

Was sind die Hintergründe für die Reform der Investmentbesteuerung?

Hauptsächliche Hintergründe für die drastischen Änderungen seien die Eindämmung von EU-rechtliche Risiken, zudem soll die "Gestaltungsanfälligkeit" des Investmentsteuerrechts insgesamt reduziert werden und den Aufwand für Steuerpflichtige, Finanzverwaltung und Wirtschaft mindern.

Werden bisher die Erträge nicht auf Fondsebene, sondern erst beim Anleger besteuert, soll der Fiskus künftig auch bereits im Fonds selbst zugreifen - und beim Anleger erneut. Damit es bei den Sparern nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt, gibt es für sie verschiedene Teilfreistellungen.
Damit will man erreichen, dass inländische und ausländische Publikums-Investmentfonds gleich besteuert werden.



Bei Aktienfonds werden in Zukunft Dividenden mit 15 Prozent Körperschaftssteuer besteuert, bei Immobilienfonds werden Mieten und Pachten, aber auch Veräußerungsgewinne aus Immobiliengeschäften mit 15 Prozent belastet.
Sämtliche anderen Erträge bleiben auf Fonds-Ebene steuerfrei, also Zinsen, Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren sowie Erträge aus Termingeschäften.

Ausschüttungen solcher Publikums-Investmentfonds werden beim Anleger allerdings grundsätzlich mit 25 Prozent der Kapitalertragsteuer belastet. Um eine doppelte Besteuerung auf Fonds- und Anlegerebene zu vermeiden, werden Ausschüttungen aus Aktienfonds und Immobilienfonds teilweise freigestellt. Die Teilfreistellung beträgt für Privatanleger bei Aktienfonds 30 Prozent, bei Immobilienfonds 60 Prozent, bei überwiegend ausländischen Immobilien 80 Prozent und bei Mischfonds mit einem geringeren Aktienanteil 15 Prozent.

Bei thesaurierende Fonds tritt an die Stelle der „ausschüttungsgleichen Erträge“ eine sogenannte Vorabpauschale. Diese wird vom deutschen Fiskus jährlich erhoben, damit auch Fonds, die dem Anleger nichts oder nur wenig ausschütten, regelmäßig besteuert werden. Die Höhe der Vorabpauschale soll einer risikolosen Marktverzinsung entsprechen und wird aus dem Fondswert zu Jahresbeginn und einem modifizierten Durchschnittszinssatz öffentlicher Anleihen ermittelt.
Als Beispiel betrüge die Vorabpauschale für das Jahr 2015 0,7 Prozent.

Welche Angaben braucht der Anleger künftig für die Abrechnung mit dem Finanzamt?

Bisher verlangt das Steuerformular bis zu 33 Angaben für die Besteuerung von Investmentsfonds, künftig sind nur noch vier Angaben erforderlich:

  • Höhe der Ausschüttung
  • Fondswert zu Jahresanfang
  • Fondswert zum Jahresende 
  • Art des Fonds
Mit diesen Angaben kann die jeweilige Depotbank nicht nur wie bisher den automatischen Steuerabzug sowie die Verrechnung bei inländischen Fonds übernehmen, sondern dies auch für ausländische Fonds leisten. Damit droht auch keine Strafsteuer mehr auf „intransparente Auslandsfonds“. Zuletzt hatten wir im Juni 2015 über die Problematik der intransparenten Fonds gesprochen.

Das war jetzt eine grobe Zusammenfassung der zukünftigen Veränderung. Ein sehr ausführlicher und detaillierter Artikel über die Reform der Investmentbesteuerung finden Sie hier

Wer sind "Gewinner" und "Verlierer" der Reform?

Man muss dazu sagen, dass über Details dieser Reform noch gearbeitet wird, aber es zeichnen sich folgende Änderungen für Anleger ab.

  • Bei staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge wie Riester- und Rürup-Fondssparplänen ändert sich nichts, sie bleiben auch weiterhin steuerfrei.
  • Altanleger, die noch vor 2009 gekaufte Fondsanteile besitzen könnten Nachteile erfahren, weil ihr Bestandsschutz ausgehebelt wird. Sämtlich bis Ende 2017 erzielten Kursgewinne sind für sie noch steuerfrei, aber ab 2018 hinzukommende Kursgewinne werden steuerpflichtig.
    Kleinsparer sollen jedoch weiter geschützt bleiben, weil die Gewinn ab 2018 bis zu einem Wert von 100 000 Euro ebenfalls steuerfrei bleiben sollen. Bei größeren Depots kann diese Grenze jedoch irgendwann überschritten werden.
  • Dafür haben Kleinsparer einen anderen Nachteil. Der steuerliche Zugriff auf Fondsebene gilt generell, auch wenn Anleger mit ihren Erträgen unter dem Sparerfreibetrag von 801 Euro bleiben. Hier läuft die kompensierende Teilfreistellung ins Leere. Möglicherweise ist dies ein Punkt, an dem noch nachgebessert wird.
  • Insgesamt werden Besitzer von Aktienfonds ab 2018 wohl etwas mehr und Besitzer von Immobilienfonds etwas weniger Steuern zahlen müssen als bislang. Das passt zur generellen Leitlinie des Gesetzgebers Immobilien für Anleger schmackhafter zu machen als Aktien.
  • Gewinner sind diejenigen mit Fonds oder ETF im Depot, die nicht im Bundesanzeiger gelistet worden sind. Denn damit galten sie als intransparent, mit der Gefahr einer Pauschalbesteuerung. Gerade die monatlichen Ausschütter aus den USA auf der Seite Ausschüttungsrenditen von ETFs und ETF Rendite Premium waren davon betroffen. Ab 2018 gelangt damit ein höherer Ertrag zu Anlegern derartiger ETFs.

Sobald die Reform auch im Detail nachbearbeitet und als Gesetz verabschiedet wurde, werde ich hier einen Artikel mit Beispielrechnungen veröffentlichen.

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Zum Weiterlesen:

9 Kommentare:

  1. Die aktuellen Beschlüsse auf dem EU-Türkei-Gipfel haben nun alle Schleusen für eine Armutszuwanderung nach Europa und besonders Deutschland geöffnet. Mit dem baldigen Entfall der Visapflicht für türkische Staatsbürger droht uns eine massenhafte Armutswanderung in Sozialsysteme.

    Wir werden in den nächsten Jahren viele Steuererhöhungen erleben. Anleger werden einen hohen Preis bezahlen dürfen. Viel Spaß dabei. Ich bringe einen Teil in Gold und Silber unter, solange ein anonymer Kauf noch möglich ist.

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    1. Persönlich präferiere ebenfalls einen kleinen Teil des Vermögens (bis 5%) in Gold und Silber zu halten. Allerdings kann auch auf Edelmetalle eine zusätzliche Steuer erhoben werden, falls dies als notwendig betrachtet wird. Historisch betrachtet wurde der Besitz von Gold auch schon verboten. Ansonsten schützt man sich generell vor Marktrisiken und den zusätzlichen Zugriffen des Staates, in dem man sein Vermögen auf mehrere Anlageklassen und möglichst auch international verteilt.

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  2. Ich habe noch immer nicht verstanden, ob die derzeitige Doppelbesteuerung (bei Verkauf Besteuerung und vorher jährlich, so dass man sich das dann zurückholen muss vom Finanzamt) bei ausländischen physisch replizierenden Thesaurierer-ETFs damit Geschichte ist. Können Sie dazu noch etwas sagen? Irgendwie klingt das nicht eindeutig. Nimmt also wie im Text beschrieben die Depotbank die Besteuerung vor oder muss man doch jedes Jahr alles ans Finanzamt melden und dann trotzdem am Ende nocheinmal alles versteuern? Danke für eine kurze Antwort!

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    1. Im Artikel schrieb ich, dass die inländischen und ausländischen Fonds gleichgestellt werden sollen.
      Zudem steht im Artikel:
      "Bei thesaurierende Fonds tritt an die Stelle der „ausschüttungsgleichen Erträge“ eine sogenannte Vorabpauschale. Diese wird vom deutschen Fiskus jährlich erhoben, damit auch Fonds, die dem Anleger nichts oder nur wenig ausschütten, regelmäßig besteuert werden."

      Also, alle Fonds werden pauschal auf Fondsebene besteuert und auf Anlegerebene fällt noch eine Besteuerung an, die aber mit der vorherigen Besteuerung auf Fondsebene verrechnet werden kann.

      Wie das im einzelnen konkret aussieht, müssen wir noch abwarten. Aber der Aufwand - unabhängig wie hoch er zukünftig sein wird - ist ab 2018 bei ausländischen und inländischen Fonds offenbar derselbe.

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  3. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen sind eigentlich durch die Massenwanderung nach Europa zu erwarten? Es kommen ja nicht nur super gebildete Fachkräfte. Eher das Gegenteil und dazu eine schwierige Kultur mit einem oft rückwärts ausgelegten Islambild. Die Immobilienpreise sind ja bereits am explodieren, so dass man als Normalverdiener ins straucheln kommt. Aber was sind Auswirkungen auf die Sozialsysteme? Oder auf die Steuergesetzgebung? Als Aktionär ist man da ja noch flexibler als ein Immobilieneigentümer. Sicher ein Vorteil in Zukunft. Aber rosige Zeiten stehen eher nicht vor uns...

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  4. "Die Immobilienpreise sind ja bereits am explodieren"

    Die gestiegenen Immobilienpreise haben ziemlich wenig/garnichts mit der aktuellen Flüchtlingssituation zu tun, sondern sind eine Entwicklung die schon einige Jahre länger existiert und andere Ursachen hat (es sind ja auch nicht mittellose Syrer, die Ihnen jetzt in Frankfurt oder München etc die Grundstücke wegkaufen, sondern die reicheren Leute) - das liegt eher an der von den Notenbanken forcierten Niedrigzinspolitik, die eben die erzielbaren Renditen (vor allem bei "sicheren" Anlagen) drückt und die vermögenden Anleger verstärkt in andere Sachen zwingt, die eben noch etwas Ertrag versprechen. So drängen eben immer mehr Investoren bzw Kapitalvolumen in den Immomarkt, und verstärkt wird das ganze ja auch durch die Kehrseite von Niedrigzinsen -> niedrige Schuldzinsen, günstigere Immofinanzierungen machen das zusätzlich attraktiver und befördern die Entwicklung. Achja und von generell "explodierenden Preisen" zu reden, ist auch nur eine punktuelle Wahrnehmung. Nicht jeder wohnt in einer attraktiven Stadt, und in der Fläche gibt es auch oft genug das Gegenteil. Ich wohne in einer ländlichen ostdeutschen Region, hier sind die Preise nur am Fallen und etliche Häuser stehen leer. Kommen Sie also einfach hierher wenn sie günstige Immos wollen... aber weils hier auch weniger Arbeit gibt, wollen ja alle weg!

    "Welche wirtschaftlichen Auswirkungen sind eigentlich durch die Massenwanderung nach Europa zu erwarten?"

    Hier mal etwas (Zweck)Optimismus http://finanziell-umdenken.blogspot.de/2015/09/fluchtlinge-konnten-mittelfristig-einen.html, das kann man nun teilen oder nicht, jedenfalls sind wir eh so oder so dazu verdammt worden, das eben "schaffen" zu müssen

    "Es kommen ja nicht nur super gebildete Fachkräfte. Eher das Gegenteil und dazu eine schwierige Kultur mit einem oft rückwärts ausgelegten Islambild"

    Tja, leider kann man sich nicht aussuchen wo gerade Krieg ist (wenn man nicht gerade Präsident der USA ist) und deshalb Menschen flüchten (bzw. wir haben im Ggs zu anderen Aufnahmeverweigerer-Staaten auch eh nicht die Chuzpe dazu, aber mal ehrlich, welcher Flüchtling drängt auch schon von selbst darauf, ausgerechnet in die Slowakei etc zu wollen? Hier ists doch viel schöner... also, finanziell). Natürlich hätte ich es auch viel "lieber" wenn grad Bürgerkrieg in Japan wär und deshalb Millionen fleißiger Japaner zu uns kommen. Akademisch spricht man dabei von "Push-Pull Faktoren", also was treibt die Menschen aus ihrer Heimat weg (Krieg, Armut, die gemindert werden müsste), und weniger Anreize geben, dass sie hierher kommen, aber auch das sind Entwicklungen die angstrengend und nur langfristig gemacht werden können. Es braucht Jahrzehnte um ein Land aufzubauen, aber nur Monate um es kaputtzubomben. Mittelfristig also eher weniger Besserung zu erwarten

    "Aber was sind Auswirkungen auf die Sozialsysteme? Oder auf die Steuergesetzgebung?"

    Sozialkosten und Steuern (also, für die Mittelschicht natürlich, die ganz Reichen werden sich sowieso schon immer wieder rauskanzeln können) werden steigen , das ist aber auch keine gewagte Prognose für die man nen Intelligenzpreis gewinnt, sondern eine Entwicklung die schon seit Jahrzehnten am laufen ist. Das allgemeine Problem sind ja noch nicht mal die Flüchtlinge allgemein (die könnten ja, zumindest theoretisch, noch arbeiten), sondern die Demographie insgesamt. Immer mehr Rentner (Leistungsempfänger) müssen von immer weniger Arbeitern (Zahlern) versorgt werden, das klappt ja nur wenn die Abgaben steigen und/oder die Leistungen gesenkt werden. Und da immer mehr Rentner ja auch ein immer mächtigerer Wahlblock sind, werden die wohl kaum selbst für eine Absenkung ihrer Renten stimmen, also fällt der Großteil des Problems wohl auf die Jüngeren/Arbeiter ab. Also selbst wenn wir keine Flüchtlinge hätten, wären wir auch damit noch lang nicht sorgenfrei und auf dem richtigen Weg in die Zukunft, aber klar, einfacher wirds damit eh nicht

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  5. Ich habe noch eine Verständnisfrage zu Fonds, die vor 2009 angeschafft wurden.
    Weist ein solcher Fonds Verluste aus, werden diese Verluste dann durch die Umstellung im Jahr 2018 realisiert, ohne das ich diese Verluste steuerwirksam geltend machen kann?

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    1. Die Verluste werden doch nicht durch die Umstellung an sich schon "realisiert", sondern erst wenn du ihn auch tatsächlich irgendwann mal verkaufst ?

      Und um auch mal nach meinem Verständnis zu fragen: Heißt dass praktisch also, du hast Fonds im Depot, die du vor 2009 gekauft hast und die also seit den letzten 7 Jahren (wo es ja, nicht zu vergessen, auch ein massiven Börsenanstieg gab) lang NICHT geschafft haben, mal in die Gewinnzone zu kommen ? (hattest du das Pech, irgendwelche Blasen-Fonds grad auf ihrem Höchstpunkt zu kaufen?)
      Das klingt für mich erstmal als wären das irgendwelche zweifelhaften Gurken, von denen man sich lieber gleich (Ende mit Schrecken statt Schrecken ohne Ende) trennen sollte. Depotleichen entrümpeln und das freigewordene Restkapital lieber in vernünftigere Langfrist-Anlagen streuen, anstatt die Loser noch ewig (zB. wegen irgendwelcher Steuerhintergedanken, das ist doch meist eh nur wenig wirklich relevant) mit sich durchzuschleppen.

      Gab hier auf dem Blog auch schon einige Artikel zum Thema "Depot-Pflege" :-)

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  6. Wäre es nicht sinnvoll rechtzeitig von Inländischen ETFs auf Ausländische ETFs die nicht im Bundesanzeiger sind umzuschichten?

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